Globaler Klimastreik

Öffentlicher Dienst: Klima- und Umweltschutz sind Staatsauftrag

Am 20. September 2019 findet der dritte „globale Klimastreik“ der Fridays-For-Future-Bewegung statt. Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Klima- und Umweltschutz Staatsauftrag sind.

Laut Silberbach sind größere Anstrengungen als bisher zur nachhaltigen Sicherung menschlicher Lebensräume gefordert. „Ich bin der Überzeugung, dass mehr unternommen werden muss, um das Überleben der Menschheit auf der ganzen Welt nachhaltig zu sichern – und zwar jetzt. Denn die durchschnittlichen Temperaturen steigen, und wir tragen dazu maßgeblich bei, das ist breitester wissenschaftlicher Konsens“, sagte Silberbach am 18. September 2019 in Berlin. Beispielhaft verwies er auf Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, dass dadurch extreme Wetterlagen auch hierzulande wahrscheinlicher werden. All dies habe auch direkte Folgen für den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten, so Silberbach. „Klima- und Umweltschutz sind Staatsauftrag gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes und daher für den öffentlichen Dienst als Teil der Exekutive maßgeblich. Ein starker öffentlicher Dienst mit entsprechender Ausstattung bei Personal und Sachmitteln ist dafür unabdingbar.“

Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes leisteten schon heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz. „Bei Einrichtungen wie dem Umweltbundesamt ist das naheliegend. Aber schon die Forstleute mit ihrem Engagement für unsere Wälder stehen seltener im Licht der Öffentlichkeit. Auch Polizeibehörden und  Ordnungsämter erbringen einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Umweltverschmutzung. Von den Beschäftigten im Verkehrswesen, in Forschung und Bildung sowie vielen weiteren ganz zu schweigen. Das verdeutlicht: Umwelt- und Naturschutz im öffentlichen Dienst ist vielfältig, und die Kolleginnen und Kollegen machen hier einen großartigen Job.“

Silberbach weiter: „Der dbb erklärt ausdrücklich seine Unterstützung für alle Bemühungen um einen besseren Umwelt- und Klimaschutz.“ Zu einem „Klimastreik“ wird der gewerkschaftliche Dachverband unterdessen nicht aufrufen. „Über zwei Drittel der in unseren Mitgliedsgewerkschaften organisierten Menschen sind Beamtinnen und Beamte, für die ein Streikverbot gilt. Das ist ein Kernbestandteil des Berufsbeamtentums und genießt aus guten Gründen Verfassungsrang: Auf den Staat muss jederzeit Verlass sein."

Zudem seien Streiks in Deutschland grundsätzlich stark reglementiert und formalisiert und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. "Die Zulässigkeit von politischen Streiks ist – gelinde gesagt – rechtlich stark umstritten. Trotzdem kann ein starkes Zeichen für mehr Klimaschutz gesetzt werden. Wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes den Protest in ihrer Freizeit unterstützen möchten, begrüßen wir das natürlich.“ Auch Initiativen in den Dienststellen und Betrieben seien denkbar. „Von der nachhaltigen Büropraxis über den emissionsarmen Fuhrpark bis hin zum Jobticket gibt es viele Ansatzpunkte, die man da diskutieren kann“, regte der dbb Chef an.

 

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