Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob)

Gehlen: Meinungsfreiheit der Personalvertretungen verteidigen!

Der vbob hat klargestellt, dass man Drohungen gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger entschieden entgegentreten wird.

Am 31. März 2022 teilte die Fachgewerkschaft mit, dass jüngst ein Personalratsvorsitzender einer Bundesbehörde ein Schreiben einer Berliner Anwaltskanzlei mit der Androhung einer Strafanzeige erhalten habe, weil er sich – mit dem Personalrat – die Worte des Bundesgesundheitsministers zu eigen gemacht und zum Schutz der eigenen Gesundheit wie auch die der Mitmenschen in seiner Behörde für eine Impfung geworben hatte.

„Wer Meinungsfreiheit reklamiert, aber Anwälte nutzt, um diese durch Einschüchterung bei anderen zu unterdrücken, der hat den vbob gegen sich. Wer glaubt, es sei in Ordnung, im Ehrenamt für sie tätige Menschen mit schriftlichen Drohungen durch Externe unter Druck zu setzen, liegt gründlich daneben. Der vbob schützt seine Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und deren Meinungsfreiheit mit allen Mitteln“, teilte der vbob Bundesvorsitzende Frank Gehlen dazu mit. Er erwarte diese Unterstützung im Übrigen auch von den Dienststellenleitungen; im vorliegenden Fall gebe es diese auch gerade.

„Viele unserer überwiegend ehrenamtlichen vbob Personalratsmitglieder, Personalratsvorsitzenden in Örtlichen, Gemeinsamen oder Hauptpersonalräten, Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertrauenspersonen stehen seit Beginn der Pandemie unter erheblichem zusätzlichen Druck. Die Maßnahmen der Dienststellen werden durch sie in Pandemie-Krisenstäben begleitet und erfordern neben dem klassischen Vertretungsgeschäft ständige Aufmerksamkeit für die unterschiedlichen Anordnungen der politisch getroffenen Entscheidungen im Gesundheitsbereich und die ebenso vielfältigen Bedarfe ihrer Kolleginnen und Kollegen“, erklärte Gehlen zur aktuellen Situation.

 

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