Gesetz zur Zwangstarifeinheit überflüssig – dbb Chef trifft Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow

Es gibt weder juristisch noch politisch einen Bedarf zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Darüber waren sich der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) in einem Gespräch am 6. Februar 2015 in Berlin einig.

Mit dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Tarifeinheitsgesetz werde zu einem völlig überflüssigen Frontalangriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit geblasen. „Das lehnen wir ab“, machte Dauderstädt nach der Unterredung deutlich. Der dbb Chef sagte: „Gewerkschaftliche Vielfalt ist in Deutschland verfassungsrechtlich garantiert. Das bedeutet zugleich: Tarifautonomie ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.“ Es gebe hierzulande eine gesunde und stabile Sozialpartnerschaft. „Gesetzliche Einschnitte in das bewährte deutsche Arbeitskampfrecht schaden nur – und sie sind grundgesetzwidrig“, warnte der dbb Chef. Deshalb werde sich seine Organisation mit allen gebotenen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.

Dauderstädt verwies darauf, dass auch die Freiheitsrechte des Einzelnen mit dem Gesetz beschnitten würden. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht darüber zu entscheiden, ob und wie sie oder er sich organisiert. Aber wenn mit gesetzlichen Regelungen ein Streik für kleinere Gewerkschaften per se ausgeschlossen wird, sind diese in ihrer Existenz bedroht. Denn warum sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglieder einer Gewerkschaft werden, die man der Möglichkeiten zu wirksamer Interessenvertretung beraubt hat? Zwangstarifeinheit und Koalitionsfreiheit gehen eben nicht zusammen.“

Der Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes stand am selben Tag auch auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dieser ließ das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, bei Enthaltung mehrerer Länder, darunter Thüringen, passieren. „Lieber hätte ich mit Nein gestimmt“, sagte Bodo Ramelow, „das ist nur wegen der Koalition in Thüringen auch mit der SPD unterblieben“. Die Gesprächspartner hielten es für plausibel, bei solchen verfassungsrechtlichen Bedenken im Bundestag über eine Normenkontrollklage aus dem Parlament nachzudenken.

 

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