Regionalkonferenzen zur Autobahngesellschaft beginnen

Geyer: „Die gewerkschaftliche Arbeit ist nicht beendet“

„Ich denke, die harten Fakten der Einigung zur Autobahngesellschaft können sich sehen lassen, aber was das für den Einzelnen bedeutet, muss auch der Einzelne entscheiden. Unsere Aufgabe ist es, zu informieren, Fragen zu beantworten und ganz einfach für die Mitglieder da zu sein“, erklärte Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, vor der ersten Regionalkonferenz zur Tarifeinigung am 16. Oktober 2019 in Hamburg.

Der dbb-Vize verwies dabei nochmal auf den grundsätzlichen Charakter der Absprachen für die Autobahngesellschaft: „Das neue Tarifwerk ist nicht nur eine Art Bestandsschutz-Tarifvertrag für die heute Beschäftigten, sondern ein wegweisender Tarifvertrag – quasi ein TVöD plus -, dessen hohe Standards für die heute und die zukünftig Beschäftigten gleichermaßen gelten. Von daher ist die endlich erreichte Durchlässigkeit des Eingruppierungssystems für junge Interessenten ein echtes Pfund. Nunmehr entscheiden Eignung und auszuübende Tätigkeit über die Eingruppierung. Das ist ein wichtiger Fortschritt.“ Außerdem enthält der Tarifvertrag ganz konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten. Geyer: „Schon lange fordern wir eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil, wie wir alle wissen, die Arbeit auf der Straße, bei Wind und Wetter, mit hohen Risiken verbunden ist. Bei den Verhandlungen zur Autobahn GmbH ist es uns endlich gelungen, eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen, die komplett vom Arbeitgeber bezahlt wird.“

Bis Mitte November wird es Regionalkonferenzen auch in Leipzig, Köln und Nürnberg geben. Geyer: „Gemeinsam mit VDStra, komba, BTB und DVG haben wir  alles getan, damit die rechtliche Basis für den Übergang stimmt. Aber wenn die neue Autobahn GmbH mit etwa 15.000 Beschäftigten entsteht, braucht man nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass sich dort manches erst ‚zurechtruckeln‘ muss. Dabei ist wichtig, dass wir uns in Fragen der Mitbestimmung durchgesetzt haben und dass es auch in der Übergangsphase keine betriebsratslose Zeit geben wird.

 

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