Meinungsaustausch mit parlamentarischen Staatssekretär:

Große Koalition plant Vernichtungsfeldzug gegen Berufsgewerkschaften!

Sollte der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes in Kraft treten, ist eine einheitliche Anwendung des Dienstrechts für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen in Zukunft nahezu unmöglich. Diese Auffassung vertraten der DPVKOM-Bundesvorsitzende Volker Geyer (r.) und der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra (l.), in einem Gespräch mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, am 12. November 2014 in Berlin.

Wenn jedes x-beliebige Unternehmen per Rechtsverordnung mit Dienstherrenbefugnissen beliehen werden könne, dann hätte dies weitreichende negative Folgen für die Beamten von Post, Postbank und Telekom. So sei es beispielsweise nicht hinnehmbar, dass zukünftig ein mit Dienstherrenbefugnissen beliehenes Kaufhaus Beamte beurteile oder befördere. Geyer und Benra wiesen darauf hin, dass eine unterschiedliche Anwendung und Auslegung dienstrechtlicher Bestimmungen eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen werde. Sie appellierten an den SPD-Bundestagsabgeordneten, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.

Dies gelte auch in Bezug auf den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Entwurf eines Tarifeinheitsgesetzes, der am 3. Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Dieser benachteiligt nämlich einseitig die nicht im DGB organisierten Fach- und Berufsgewerkschaften. Der von der Großen Koalition gestartete „Vernichtungsfeldzug“ gegen mitgliederschwächere Gewerkschaften in den Betrieben müsse schnellstens gestoppt werden, so der DPVKOM-Bundesvorsitzende. Sowohl Geyer als auch Benra bekräftigten in diesem Zusammenhang das Vorhaben des dbb, dieses Gesetz – sollte es so beschlossen werden – vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Fall zu bringen. Der Bundestagsabgeordnete aus Bonn sagte zu, die vorgebrachten Argumente in der Diskussion über das Gesetz berücksichtigen zu wollen.

Darüber hinaus wurden die geplanten Standortschließungen bei der VCS in dem Meinungsaustausch thematisiert. So plant die Telekom, die Anzahl der VCS-Standorte bis Ende 2016 von derzeit 15 auf nur noch fünf zu reduzieren. Für die Beschäftigten der VCS ist dies schlichtweg unzumutbar, da mit einem Arbeitsplatzwechsel zu einem anderen Standort mitunter Fahrtzeiten von bis zu vier Stunden – einfache Strecke wohlgemekt – verbunden sind. Aus Sicht des DPVKOM dient dieser Kahlschlag nur einem Ziel: Mitarbeiter aus dem Unternehmen herauszudrängen und damit Personal abzubauen. An dieser Stelle appellierten Volker Geyer und Hans-Ulrich Benra auch noch einmal an die Verantwortung des Bundes, dieser unsozialen Politik der Deutschen Telekom nicht tatenlos zuzuschauen.

 

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