dbb zu Bundeswehrplänen:

Grundgesetz nicht unterlaufen

Der dbb hat seine Kritik an Plänen des Bundesverteidigungsministers im Zusammenhang mit der Bundeswehrreform bekräftigt. Bundesvorsitzender Peter Heesen verwies in der „Stuttgarter Zeitung“ (Ausgabe vom 18. Januar 2012) darauf, dass bei Gründung der Bundeswehr im Grundgesetz klar zwischen militärischem und zivilem Personal unterschieden worden sei. Diese Vorgabe werde mit der Reform unterlaufen. „Der Gedanke mag richtig sein“, zitiert die Zeitung den dbb Chef. „Faktum ist aber: Unsere Verfassung lässt das nicht zu.“

Ein Vorbeimogeln sei weder an dieser Stelle noch beim Bonn-Berlin-Gesetz zu dulden – erst recht nicht von einem Verfassungsorgan, fügte Heesen mit Blick auf Pläne, den Großteil des Verteidigungsministeriums aus Bonn nach Berlin zu holen, hinzu.

Dem zum Dachverband dbb gehörenden Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) liege ein verfassungsrechtliches Gutachten vor, in dem die beabsichtigte Ausgliederung der Personalabrechnung aus dem Bundesverteidigungsministerium im das Innen- oder Finanzministerium massiv kritisiert wird, berichtet die Zeitung weiter. Dieser Plan diene lediglich dem Zweck, das Zivilpersonal der Truppe auf 55.000 Dienstposten zu verringern. Die Reduzierung sei ohne vorweggenommene Aufgabenkritik durchgeführt worden, sagte VBB-Chef Wolfram Kamm dem Blatt. „Der zivile Teil spielt in der neuen Struktur quantitativ wie qualitativ nicht mehr die wünschenswerte Rolle“, monierte Kamm.

 

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