Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung

In Königswinter tagt ab heute die Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung. Die 52 Teilnehmerinnen haben ein straffes Programm vor sich: Es gilt, den 11. dbb bundesfrauenkongress, der vom 8. bis 9. Mai in Potsdam stattfinden wird, vorzubereiten.

Dafür müssen von den Hauptversammlungsmitgliedern die ca. 120 bislang vorliegenden Anträge an den dbb bundesfrauenkongress vorberaten und Empfehlungen der Hauptversammlung an den Kongress beschlossen werden. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, sagte am Rande der Sitzung: „Anhand der Antragsthemen lässt sich das breite Spektrum der Aufgaben der dbb bundesfrauenvertretung ablesen. Wir werden uns auf dem 11. dbb bundesfrauenkongress mit allen frauenpolitisch relevanten Themen beschäftigen – von `A´, wie `Anerkennung von Kindererziehungszeiten´, `B´, wie `Beurteilung und Beförderung´, über `S´, wie `Steuerpolitik´, bis hin zu `Q´, wie `Quote´.“

Insbesondere das letzte Thema ist gerade wieder brandaktuell. Der Bundestag beschäftigte sich heute in Berlin endlich mit dem Gesetzentwurf zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Helene Wildfeuer: „Darauf haben wir lange gewartet und unsere Positionen immer wieder in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und in das politische Geschehen eingegriffen. Insofern ist es gut, dass dieses Thema heute nun endlich nach vielen politischen Widerständen im Bundestag debattiert wird, auch wenn der Gesetzentwurf aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung nicht weitreichend genug ist. Wir haben uns z.B. für die Einführung von Sanktionen stark gemacht, falls in dem einen oder anderen Fall ohne nachvollziehbare sachliche Begründung doch eine Gremienbesetzung ohne Berücksichtigung der Quotenregelung erfolgt. Eine solche wichtige Sanktionsmaßnahme fehlt jedoch in dem nun dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf. Dennoch sehe ich den Gesetzentwurf positiv: Die Tatsache, dass es nun eine Quotenregelung geben soll, zeigt, wie effektiv und sinnvoll die gewerkschaftspolitische Arbeit von Frauen ist, gerade auch in solchen Gremien wie der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung und auf dem dbb bundesfrauenkongress.“

 

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