Verordnung zum Homeoffice

Herrmann: Handlungsfähigkeit sicherstellen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nach dem Beschluss von Bund und Ländern eine Verordnung für Homeoffice erlassen: Arbeitgeber müssen das Arbeiten von zuhause anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. Die dbb jugend Chefin Karoline Herrmann begrüßte die Entscheidung.

„Es kann nicht sein, dass viele Beschäftigte in den Behörden immer noch den Großteil ihrer Arbeit in Präsenz erledigen. Der Gesundheitsschutz hat Priorität. Wo immer es möglich ist, muss Homeoffice das Gebot der Stunde sein“, sagte Herrmann am 20. Januar 2021 zu den weiteren Lockdown- Maßnahmen.

Allerdings müssten die Arbeitsgeber auch für die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten sorgen und eine entsprechende IT-Ausstattung bereithalten. „Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 war genug Zeit, um entsprechende Maßnahmen für mehr Homeoffice zu schaffen. Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst in der aktuellen Lage handlungsfähig bleibt und sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf den Staat verlassen können“, so Herrmann. Die bisher oft geschaffenen Übergangslösungen seien jedoch auf Dauer nicht tragbar. „Das digitale Arbeiten am Arbeitsplatz und von zuhause braucht angemessene Rahmenbedingungen. Noch immer sind viele Verwaltungen mit museumsreifer Hard- und Software ausgestattet. Das muss nach Ende der Pandemie strategisch angegangen werden. Dabei sollten Technik und Arbeitsabläufe behördenübergreifend kompatibel und aufeinander abgestimmt werden.“

Die Verordnung zum Homeoffice vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) tritt voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021. Ziel der Verordnung ist es, sowohl die Kontakte in den Betrieben als auch auf den Wegen dahin zu reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

 

zurück