Doppelbesteuerung bei Renten

Heutige Rentnerinnen und Rentner profitieren kaum von den Urteilen des Bundesfinanzhofes

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinen Urteilen vom 31. Mai 2021 für einige Klarstellungen bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten gesorgt.

„Die Bundesregierung muss handeln, heutige Rentnerinnen und Rentner profitieren nur in eher seltenen Einzelfällen“, fasste der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing die Konsequenzen aus den Urteilen zusammen.

Der BFH hat festgestellt, dass es doppelte Besteuerung der Renten nicht geben darf, auch nicht in der 35 Jahre langen Übergangsphase. Derzeit sei der Rentenfreibetrag noch so hoch, dass eine Doppelbesteuerung nur in Einzelfällen vorliege. Der Freibetrag werde jedoch für jeden neuen Rentnerjahrgang kleiner, so dass zukünftig mit mehr Fällen zu rechnen sei. Dies gelte vor allem für Selbstständige, die, anders als Arbeitnehmer, ihre Rentenbeträge in vollem Umfang aus ihrem Einkommen zahlen müssten. Hier fordert der BFH schnellstmöglich eine gesetzliche Neuregelung, die eine Doppelbesteuerung ausschließt.

Der BFH stellte außerdem klar, dass bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente neben dem Grundfreibetrag die Werbungskostenpauschale und vom Steuerpflichtigen zu tragende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht mit eingerechnet werden dürfen.

 

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