Deutscher Philologenverband (DPhV)

Höhere Vergleichbarkeit und mehr Bildungsgerechtigkeit beim Abitur

Die Kultusministerkonferenz (KMK) will die „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ überarbeiten. Der DPhV verzeichnet das als Erfolg.

„Wenn sie so beschlossen werden, ist noch nicht alles, aber viel von dem erreicht worden, wofür der Deutsche Philologenverband seit Langem eintritt“, so die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Man habe hier nicht nur mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau bei den Abiturprüfungen selbst gefordert, sondern gerade auch bei den Einbringungsverpflichtungen aus zwei Jahren Gymnasialer Oberstufe, da diese die Abiturnote zu zwei Drittel bestimmen.

Zu den wichtigen Elementen gehört für Lin-Klitzing konkret, dass die Anzahl der „Leistungskurse“ von aktuell bis zu vier auf zwei bis drei in jedem Bundesland beschränkt werden. Sie sollen jeweils vier bis fünf Stunden umfassen. Eine Beschränkung der möglichen Anzahl der Leistungskurse in den Ländern führt zu mehr Vergleichbarkeit.

Außerdem könnten die Schülerinnen und Schüler bisher in dem einen Land 32 Kursbewertungen und in dem anderen Land 40 Kursbewertungen aus der gesamten Gymnasialen Oberstufe für die Berechnung ihrer Abiturnote einbringen. Diese Kursbewertungen würden zwei Drittel der Abiturnote ausmachen. Diese Ungleichheit müsse reduziert werden, es solle eine Einbringungsverpflichtung von mindestens 36 bis zu maximal 40 Kursbewertungen geben. Auch dieses Ziel werde voraussichtlich erreicht.

Der DPhV sehe aber weiteren Änderungsbedarf. So sollten die „Grundkurse“ Deutsch und Mathematik in der Oberstufe über die vier Halbjahre mit mindestens „Ausreichend“ abgeschlossen werden. Das sei bisher nicht der Fall, denn die KMK erlaube aktuell – und scheinbar auch in Zukunft –, dass alle „Grundkurse“ in Deutsch oder in Mathematik in allen vier Halbjahren mit einer Bewertung unterhalb von Ausreichend, also beispielsweise auch mit nur einem Punkt (= Note 5minus), abgeschlossen werden dürfen. „Das sichert weder Studier- noch Ausbildungsfähigkeit“, so die DPhV Chefin.

Lin-Klitzing fasste die Entwicklung so zusammen: „Wir sind froh, wenn die Kultusministerkonferenz den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 2017 nun erfüllt und für mehr Vergleichbarkeit beim Abitur sorgt, damit insbesondere die Studienzulassungen über den Numerus clausus gerechter verteilt werden können. Gleichwohl gibt es noch viel zu tun, um das inhaltliche Niveau des Abiturs nicht nur zu sichern, sondern angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, kontinuierlich zu steigern. Daher werden wir auch in den nächsten Jahren weitere Vorschläge für Verbesserungen einbringen, die mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau des Abiturs befördern sollen, also an höherer Qualität orientiert sind.“

 

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