Kabinett beschließt Nachbesserung im Mutterschutzrecht: Gleichbehandlung von Schülerinnen und Studentinnen vorgesehen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat die Absichten der Bundesregierung begrüßt, schwangere Schülerinnen und Studentinnen im Mutterschutzrecht zu berücksichtigen. „Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern entspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung“, kommentierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung den am 4. Mai 2016 getroffenen Beschluss des Kabinetts zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.

Mit der Wiederaufnahme der Regelungen für schwangere Schülerinnen und Studentinnen ins neue Mutterschutzrecht reagierte die Bundesregierung auf die Kritik seitens der dbb bundesfrauenvertretung und anderer Frauenverbände. Diese hatten die Streichung entsprechender Regelungen im Referentenentwurf zum Gesetz scharf verurteilt. „Wir sind froh über das Einlenken der Bundesregierung. Damit kommt sie ihrem Ziel einen Schritt näher, allen Frauen rund um die Geburt eines Kindes den gleichen Gesundheitsschutz zu gewähren“, so Helene Wildfeuer.

Darüber hinaus betonte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung erneut die Dringlichkeit der Reform des seit 1952 geltenden Mutterschutzrechts. „Durch die Vereinheitlichung des Schutzniveaus wird das Mutterschutzrecht auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – für Beamtinnen, Soldatinnen, Richterinnen und Tarifbeschäftigte – nicht nur transparenter und übersichtlicher, sondern auch einfacher in der Anwendung“, so Helene Wildfeuer.

Positiv hervorzuheben seien zudem verbesserte Regelungen für Frauen in besonders sensiblen Lebenslagen, machte Helene Wildfeuer deutlich. „Mit der Verlängerung der Schutzzeit bei Geburten von behinderten Kindern und der Stärkung des Kündigungsschutzes im Falle einer Fehlgeburt wird Frauen in einer solch schwierigen Situation endlich mehr Respekt gezollt.“

Nach aktueller Rechtslage dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Verboten sind auch gefährliche Tätigkeiten, Nachtschichten und Akkordarbeiten etwa am Fließband. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzzeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Das Mutterschutzrecht sieht außerdem einen weitreichenden Kündigungsschutz vor und regelt die Zahlung von Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes.

 

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