Sachsen-Anhalt

Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung zur Anhörung frei

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2019 bis 2021 und einen Verordnungsentwurf über die Gewährung von Sonderzuschlägen für Anwärterinnen und Anwärter beschlossen und zur Anhörung freigegeben, wie der dbb Landesbund am 20. Mai 2019 berichtete.

Die Eckpunkte des Besoldungsanpassungsgesetzes sind demnach: Die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 3,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019, um 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und um 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021; Die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 01. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro; Die Dynamisierung der Stundensätze für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen (Änderung der Erschwerniszulagenverordnung). Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird der Gesetzentwurf der Landesregierung dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Außerdem will die Landesregierung von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und Anwärterinnen und Anwärtern Sonderzuschläge gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass ein erheblicher Mangel an Bewerbern für die entsprechenden Vorbereitungsdienste sowie die Konkurrenz mit Arbeitsplatzangeboten aus der Privatwirtschaft vorliegt. Zuschläge sollen nach Rückmeldung aus den obersten Landesbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden deshalb nur Anwärterinnen und Anwärter in Laufbahnen des technischen Verwaltungsdienstes, des landwirtschaftlichen Dienstes, des Forstdienstes und des allgemeinen Justizvollzugsdienstes erhalten. Die Höhe der Anwärtersonderzuschläge beträgt zwischen 30 und 70 Prozent des zustehenden Anwärtergrundbetrages, je nach Bedarfslage und unbesetzt gebliebener Anwärterstellen. Sonderzuschläge erhalten zudem nur Anwärterinnen und Anwärter, deren Ernennung zur Beamtin zum Beamten auf Widerruf nach dem 31. Mai 2019 erfolgt.

 

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