KAV-Beitritt der Charité: Chance vertan

Die dbb Verhandlungskommission und Vertreter der Arbeitgeberseite haben sich getroffen, um eine Eckpunktevereinbarung für einen Beitritt der Charité in den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) auszuloten. Der dbb strebt einen schnellen Beitritt der Charité zum KAV Berlin an.

Je früher der Beitritt beschlossen wird, umso schneller kann die neue Entgeltordnung samt P-Tabelle eingeführt werden. Zahlreiche Beschäftige, gerade in der Pflege, würden davon profitieren. Dies könnte den anhaltenden Personalbedarf an der Charité zwar nicht ad-hoc lösen, aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Neben einem schnellen Beitritt kämpft der dbb dafür, dass die haustariflichen Regelungen, die im Moment an der Charité gelten und im TVöD nicht existieren, auch weiterhin bestehen bleiben.

Dazu gehört unter anderem:

Für diesen „Sonderweg“ – derzeitige Besserstellungen erhalten trotz Beitritt zum KAV Berlin – haben sich die Vertreter auf Arbeitgeberseite offen gezeigt.

Aufsichtsrat entscheidet sich gegen Beitritt

In der Aufsichtsratssitzung der Charité Ende März 2017 wurde jedoch keine Mehrheit für einen Beitrittsbeschluss erzielt. Die Politik verpasst damit die große Chance, einen der größten Arbeitgeber des Landes Berlin in den Flächentarifvertrag zu bringen und so die Beschäftigten zügig hiervon profitieren zu lassen. Der Aufsichtsrat sollte nun in seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden, ob es perspektivisch Sinn macht, einen KAV Beitritt weiter zu verzögern.

Hintergrund

Die Charité hat ihre Arbeitsbedingungen momentan über Haustarifverträge geregelt. Diese entsprechen überwiegend und vor allem betragsmäßig schon dem TVöD und enthalten darüber hinaus einige Verbesserungen. Im Unterschied zum TVöD wurde jedoch an der Charité noch nicht die neue Entgeltordnung eingeführt, die für die Pflege einige Verbesserungen erhält (P-Tabelle). Durch einen Beitritt zum KAV Berlin würden der TVöD und die neue Entgeltordnung direkt Anwendung finden und die bisherigen haustarifvertraglichen Regelungen würden weitgehend überflüssig werden.

 

zurück