Verlässlichkeit des Staats in Gefahr

Kein Streikrecht für Beamte

Die Einführung eines Streikrechts für Beamte würde die Verlässlichkeit staatlicher Dienstleistungen massiv gefährden, warnt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach.

„Stellen Sie sich vor: Ihr Kind muss in die Schule, aber der Unterricht fällt aus, weil die Lehrer streiken. Kriminelle freuen sich, weil die Polizei gegen entsprechende Bezahlung ein Auge zudrückt. Den Beamten im Finanzamt interessieren keine Gesetze – ihm gefällt einfach Ihr Gesicht nicht. Stellen Sie sich also vor wie es wäre, wenn Sie sich nicht auf den Staat und die Menschen, die in seinem Dienst stehen, verlassen könnten“, schreibt der dbb Chef in einem Gastkommentar für das Magazin „KOMMUNAL“ (Ausgabe 2/2018). „Glücklicherweise ist das in der Bundesrepublik nicht so. Wir gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass die Leistungen des Staates mit einem Höchstmaß an Verlässlichkeit, Rechtmäßigkeit und Neutralität erbracht werden. Dies ist uns so wichtig, dass wir es über den in unserer Verfassung verankerten Beamtenstatus abgesichert haben“, erläutert Silberbach.

Der Beamtenstatus stehe für das besondere Band, das zwischen dem Staat, der Allgemeinheit und den Beamten geknüpft ist. „Beamte dienen dem Volk, also dem Staat – und zwar zu jeder Zeit, an jedem Ort. Streiken dürfen sie nicht. Dafür kümmert sich der Staat um sie. Das drückt sich unter anderem in der Absicherung für Krankheit und das Alter aus. Das Kümmern des Staates um seine Beamten prägt wiederum deren Einstellung zu ihrer Arbeit: Beamter zu sein, ist eben nicht nur ein Job. Es ist ein Dienst an der Gesellschaft. Und die Gesellschaft verlässt sich auf die Beamten.“ Diese Balance und diese Verlässlichkeit riskierten jene, die ein Streikrecht für Beamte fordern. Ebenso unmissverständlich machte Silberbach deutlich, dass es keine Rosinenpickerei seitens der Beamtinnen und Beamten geben dürfe: „Jeder weiß, worauf er sich einlässt, wenn er den Diensteid leistet. Jeder Beamtin und jedem Beamten ist klar, dass mit der Funktion als Repräsentant des Staates besondere Rechte und Pflichten verbunden sind. Man kann sich nicht aus beiden Welten das Beste für sich heraussuchen. Das wäre ein vorsätzliches Missverstehen unserer Verfassung und gegenüber der Allgemeinheit nicht zu vermitteln.“

 

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