Klitzing: Altersgrenzen bei Verbeamtung sind nicht zwingend Diskriminierung

Eine nordrhein-westfälische Lehrervereinigung fordert von der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland, da die Altersgrenzen für eine Verbeamtung gegen europäisches Recht verstießen. „Nicht jede Altersgrenze ist gleich auch eine Diskriminierung. Das europäische Recht sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dort Grenzen zu ziehen, wo sie aus sachlichen Zwecken geboten sind. Und das ist hier nachweislich der Fall“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des CESI-Berufsrats Bildung und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands (DPhV), Horst Günther Klitzing. „Die Regeln sind transparent und haben sich bewährt. Eine Abkehr davon käme einer Aushöhlung des Beamtenverhältnisses gleich.“

In der Begründung für die Beschwerde wird die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG genannt. Eine Diskriminierung aufgrund des Alters wird hier ausgeschlossen, es heißt aber auch: „Ungleichbehandlungen wegen des Alters können unter bestimmten Umständen jedoch gerechtfertigt sein und erfordern daher besondere Bestimmungen, die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können.“ Der Beamtenstatus erfordere eine solche besondere Bestimmung, so Klitzing. „Der Beamtenstatus würde durch eine komplette Öffnung für alle Altersgruppen marginalisiert.“ Der DPhV setzte sich uneingeschränkt für die Verbeamtung aller Lehrer ein, eine weitere Aufweichung der Regelungen laufe dem aber eher zuwider.

„In Zeiten akuten Lehrermangels und im Zusammenhang mit Quer- und Seiteneinsteigern ist durchaus flexibleres Handeln gefragt. Die Anhebung der Altersgrenze auf 42 Jahre, die kürzlich erfolgt ist, ist deshalb angemessen. Aber auch hier kann es im Einzelfall schon Nachteile für das Gesamtlebenseinkommen geben“, erläuterte Klitzing. Flexibilität ergebe sich für die Länder unter anderem auch schon aus einer gezielten Einstellungspolitik. „Die Länder haben ein Interesse an einer Gleichverteilung der Lehrkräfte hinsichtlich Anzahl und Fächerkombinationen auf die Schulen. Nur dadurch kann eine Chancengleichheit im Bildungsangebot für alle Lernenden erreicht werden. Durch eine differenzierte Einstellungspolitik können Qualifikationsunterschieden bei den Bewerbern Rechnung getragen und eine Bestenauslese durch Verbeamtungsmaßnahmen realisiert werden.“

 

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