dbb bundesseniorenvertretung:

Kritik am Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, hat am 30. März 2017 das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes kritisiert. Zwar werde darin endlich ein Zeitplan für die überfällige Rentenangleichung zwischen Ost und West festgeschrieben, jedoch bleibe dieser deutlich hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von 2013 zurück. Speck: „Wie kann man sich ernsthaft über Enttäuschung und Politikverdruss wundern, wenn die längst überfällige Rentenangleichung immer wieder verschoben wird?“

Nicht nur in diesem Punkt bedürfe es einer Korrektur, sondern es müsse auch eine Lösung für die Personengruppen gefunden werden, die durch die Rentenüberleitung besonders benachteiligt wurden. Diese hätten verständlicherweise den Eindruck, ihre Lebensleistung werde nicht anerkannt, so der Chef der dbb-Senioren. „Ein großes Manko dieses Gesetzentwurfs ist zudem die Tatsache, dass die Rentenangleichung nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“, sagte Speck.

 

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