Sachsen-Anhalt:

Landesregierung erfüllt dbb-Forderungen zum Dienstrecht

Die Landtagsfraktionen der Regierungsparteien von CDU, SPD und Grünen haben sich am 22. Februar 2018 auf Änderungen am Gesetzentwurf zum Dienstrecht verständigt. Der dbb Landesbund sieht damit wichtige Forderungen als erfüllt an.

Für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst soll die besondere Altersgrenze demnach einheitlich auf 62 Jahre angehoben werden. Sie können zukünftig auf Antrag für jedes Dienstjahr, beginnend ab dem achten Jahr, in dem sie Schicht- und Wechselschichtdienst geleistet haben, einen Monat früher in den Ruhestand versetzt werden. Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst erreichen den Ruhestand weiter mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Auch der pauschale finanzielle Ausgleich in Höhe von 4.091 Euro wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze wird weiter gewährt.

Der dbb Landesbund freue sich, so der Vorsitzende Wolfgang Ladebeck, dass „die Koalitionsfraktionen unserem Vorschlag gefolgt sind, die besonderen Belastungen dieser Vollzugsbediensteten durch einen früheren Ruhestandseintritt anzuerkennen. Die Kröte, dass sie erst ab dem achten Jahr Schichtdienst für jedes Dienstjahr einen Monat früher in Pension gehen können, müssen wir schlucken.“ Der Erhalt der besonderen Altersgrenze der Feuerwehrbeamten sowie der 4.091 Euro „Übergangsgeld“ sei kein Selbstläufer gewesen.

Mit einer Änderung im Besoldungsgesetz schaffe die Koalitionsfraktionen zudem Gerechtigkeit für Diplomlehrer, weil damit sogenannte „Stichtagsnichterfüller“ im Schuldienst besser bezahlt werden. Von der Regelung seien Diplomlehrer betroffen, die ihr Studium in der DDR absolviert haben.

 

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