Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch, das auf eine Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürftige zielt, hat der dbb am 16. April 2014 eine Reihe von Verbesserungen anerkannt.

„Neben der ohnehin anstehenden Dynamisierung werden bewährte Förderinstrumente – wie etwa die Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen – deutlich ausgebaut.“ Die individuellen Wahlmöglichkeiten würden durch sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten einzelner Maßnahmen verbessert, was wiederum einen besseren Zuschnitt der Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen ermögliche. Zudem trage die Einführung obligatorischer Beratungsleistungen dazu bei, einen passgenauen Zuschnitt der Maßnahmen zu erreichen. Zu begrüßen sei auch die Übertragung der geplanten leistungsrechtlichen Verbesserungen auf die private Pflegeversicherung.

Außerordentlich bedauert hat der dbb, dass einige elementare Reformvorhaben weiter in die Zukunft verschoben werden. Die Stellungnahme nennt insbesondere „die Reform des Pflegebedüftigkeitsbegriffs verbunden mit einem neuen Begutachtungsassessment, die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals und der professionellen Helfer sowie die Einführung einer Lohnersatzleitung für Arbeitnehmer, die für pflegebedürftige Angehörige in einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege oder Pflegerische Versorgung sicherstellen müssen.“

 

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