dbb Vize Silberbach:

Leistungswillen der Beschäftigten erfordert gute Beschäftigungsbedingungen

Gute Beschäftigungs- und Einkommensbedingungen sind im öffentlichen Dienst unverzichtbar, dazu gehört die Gestaltung von Arbeitszeit. Das macht der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach im „Behörden Spiegel“ (Ausgabe November 2016) mit Blick auf den Arbeitszeitreport 2016 deutlich. In dem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgelegten Bericht kommt der öffentliche Dienst nicht so gut weg: Der Anteil derjenigen, die mehr als zehn Überstunden pro Woche haben, ist mit elf Prozent bei der öffentlichen Hand am höchsten, auch bei der Sonntagsarbeit ist der öffentliche Dienst (mit 32 Prozent der Befragten) Spitzenreiter. Zudem geben 23 Prozent an, „wenig“ Einfluss auf ihren Urlaubszeitpunkt zu haben, und Beamte und Tarifbeschäftigte werden auch häufig im Privatleben beruflich kontaktiert (14 Prozent) – Werte, die sonst nur im Handwerk erreicht werden.

Silberbach erklärte dazu, die besonders häufigen Dienste am Wochenende sowie Bereitschaftsdienste bei Feuerwehr, Polizei oder in den Krankenhäuern zeigten, dass die Beschäftigten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die Bevölkerung da sind. Damit würden Leistungswillen und –fähigkeit unterstrichen. „Das verdient besondere Anerkennung, aber nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch im beruflichen Alltag.“ Einen anderen Baustein sieht Silberbach in der Wahlarbeitszeit, womit den unterschiedlichen Anforderungen der Beschäftigten an die individuelle Arbeitszeit in verschiedenen Lebensphasen Rechnung getragen werden soll. „Hier sind gesetzliche Rahmenbedingungen sinnvoll, um einer Vielzahl von Beschäftigten die Teilnahme an einem solchen Modell zu ermöglichen“, so Silberbach. Auch das Teilzeitrecht müsse weiterentwickelt werden. „Die Beschäftigten müssen einen Anspruch erhalten, den Umfang der Arbeitszeit variabler reduzieren und erhöhen zu können. Die derzeitigen Regelungen erschweren es, nach einer Reduzierung der Arbeitszeit diese nach Bedarf wieder zu erhöhen. Hilfreich wäre hier ein Anspruch auf die zeitliche Befristung der Arbeitszeitreduzierung.“

 

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