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Weitere Kurzmeldungen.

Der Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB) hat sich mit einem Schreiben vom 3. März 2021 erneut an den Sächsischen Staatsminister des Inneren, Prof. Dr. Roland Wöller, gewandt und um systemgerechte Übertragung von pandemiebedingten Freistellungsregelungen auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen gebeten.

Der dbb Hessen hat im Rahmen des dritten Dienstrechtsänderungsgesetzes unter anderem die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen zum Erhalt der Beihilfeberechtigung für Ehegatten und Lebenspartner gefordert. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 9.744 Euro jährlich. Nunmehr wurde die Einkommensgrenze verdoppelt, sodass die Beihilfeberechtigung bis zu einem Betrag von 19.488 Euro jährlich erhalten bleibt. Da sich das 3. Dienstrechtsänderungsgesetz nach wie vor verzögert, wurde vom Hessischen Innenministerium eine Vorgriffsregelung getroffen, die bereits seit dem 1. Januar 2021 greift.

Der Landtagsausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat am 2. März 2021 unter anderem die Eingabe des Bayerischer Beamtenbund (BBB) zum Haushalt 2021 beraten. Dieser hatte dringend darum gebeten, den besonderen Belastungen Rechnung zu tragen, denen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgesetzt sind. Zudem forderte der BBB die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens voranzutreiben.

Der dbb brandenburg wird mit einer Klage gegen die Verfahrensweise der Justizministerin des Landes Brandenburg, Susanne Hoffmann, vorgehen. Anlass ist die unzureichende Beteiligung des dbb brandenburg im Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Neustrukturierung der Arbeitsgerichte, heißt es in einer Meldung vom 25. Februar 2021.

Kommende Termine auf dbb.de.

 

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