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Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit, Personalratssitzungen digital durchführen und so auch Beschlüsse zu fassen, wird in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich war die Maßnahme befristet bis zum 30. Juni 2021. Der DBB NRW unterstützt die Gesetzesänderung. „Wir begrüßen alle Erleichterungen, um die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen zu ermöglichen“, so Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. Für eine dauerhafte Modifizierung sei allerdings eine breitere und differenzierende Diskussion notwendig. Auf ausdrückliche Anregung des DBB NRW ist eine weitere Erleichterung ins Gesetz aufgenommen worden: Bei Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz muss sich nicht mehr jede Sitzungsteilnehmerin und jeder Sitzungsteilnehmer eigenhändig in eine Anwesenheitsliste eintragen. Jetzt kann die oder der Vorsitzende in diesen Fällen die Anwesenheit der Teilnehmenden zentral feststellen und in die Anwesenheitsliste eintragen.

 

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