Baden-Württemberg

Öffentlicher Dienst: Beschäftigte sollen vor Gewalt geschützt werden

„Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nehmen wir nicht hin.“ Mit dieser Zusage ha-ben sich der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) gemeinsam mit dem baden-württembergischen Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einer gemeinsamen Erklärung für einen besseren Schutz von Be-schäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt bekannt.

Zugleich haben die Unterzeichnenden der Erklärung ein Maßnahmenpaket vereinbart, um die Bekämpfung der Gewalt zu intensivieren. „Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben für uns sehr hohe Priorität. Deshalb handeln wir gemeinsam und entschlossen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung setze man ein starkes Zeichen – passend zum Internationalen Tag des Öffentlichen Dienstes am 23. Juni.

BBW Vize Joachim Lautensack gab sich im Hinblick auf das vereinbarte Maßnahmenpaket vorsichtig zuversichtlich: „Mit einem umfassenden Lagebild müssen wir endlich eine verlässliche Datenbasis für einen notwendigen und wirkungsvollen Schutz unserer Beschäftigten schaffen. Die darauf aufbauenden Maßnahmen müssen geeignet sein, den unerträglichen Negativtrend der letzten Jahre rasch zu brechen und umzukehren.“

Die Landesverwaltung, die kommunalen Landesverbände und die Gewerkschaften werden jetzt gemeinsam ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Gewalt intensivieren. Eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst soll unter anderem eine Landeskonzeption entwickeln und die Kompetenzen von Land, Kommunen und Gewerkschaften bündeln.

Gemeinsam wollen Innenministerium, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag, BBW und DGB: eine für alle Beteiligten einheitliche Definition von Gewalt gegen Beschäftigte erarbeiten, die in allen Teilen des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg Geltung finden soll; ein aussagekräftiges Lagebild erstellen, um Übergriffe sichtbar zu machen sowie Entwicklungen und Tendenzen verlässlich feststellen zu können; die Gesamtgesellschaft für das Problem sensibilisieren; bestehende wirkungsvolle Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Nachsorge zusammenführen und um neue Maßnahmen ergänzen; darauf aufbauend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Form einer Landeskonzeption entwickeln.

 

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