Nordrhein-Westfalen

Pauschale Beihilfe: Anhörung im Landtag

In einer Landtags-Anhörung zur Pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte hat der DBB NRW gefordert, die Benachteiligung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten zu beenden – und zwar schnell, unkompliziert und vor allem systemkonform. Den vorgelegten Gesetzentwurf lehnte der dbb Landesbund dagegen auf Grund zahlreicher Bedenken ab.

Bei der Anhörung sei schnell deutlich geworden, dass bei der Pauschalen Beihilfe, ähnlich wie auch bei dem dahinterstehenden Modell der so genannten „Bürgerversicherung“, Sachlichkeit oft hinter Populismus zurücktreten muss, teilte der DBB NRW am 25. Juni 2019 mit. „Fakt ist, dass das Thema Bürgerversicherung auf Bundesebene – mit gutem Grund – gescheitert ist und der vorgelegte Gesetzentwurf der SPD sowie auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen versuchen, einen Einstieg in diese Einheitsversicherung ‚durch die Hintertür‘ zu erreichen“, stellte dbb Landeschef Roland Staude klar. „Und Fakt ist genauso, dass die Einführung einer solchen Einheitsversicherung für alle Beteiligten nur Nachteile bringen, außerdem Mehrkosten verursachen und dabei die aktuellen Probleme der Krankenversicherung nicht lösen würde.“

Zur Wahrheit gehört jedoch auch, so Staude, dass die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung zwar für die meisten Beamtinnen und Beamten ein gutes Modell darstelle, durch die aktuelle Gesetzeslage jedoch eine kleine Teilgruppe benachteiligt ist. In der Vergangenheit war es für einige Beamtinnen und Beamten, etwa auf Grund von Vorerkrankungen, bei ihrer Verbeamtung nicht möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund bestand für sie nur die Möglichkeit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, die jedoch nicht mit der Beihilfe kombinierbar ist. Folglich zahlen diese Beamtinnen und Beamten den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst, einen Zuschuss in Form eines Arbeitgeberbeitrags sieht das Landesbeamtengesetz nicht vor.

Der DBB NRW verkenne dieses Problem keineswegs. Deswegen habe er in seiner Stellungnahme auch explizit gefordert, eine Lösung für diese Beamtinnen und Beamten zu finden. Sie sollte jedoch gezielt auf diese Teilgruppe zugeschnitten sein und innerhalb des bestehenden Systems gefunden werden. „Wir sind als konstruktiver Partner bekannt, wenn es darum geht, tatsächliche Lösungen zu finden“, erklärte Staude. Er verwehre sich jedoch dagegen, wenn Teilgruppen von Beamtinnen und Beamten gegeneinander ausgespielt und instrumentalisiert werden, um ein ideologisches Projekt voranzutreiben. „Eine vermeintliche Verbesserung der Situation einer kleinen Gruppe von Beamtinnen und Beamten ginge mit diesem Entwurf ganz getreu einer ‚Holzhammer-Methode‘ zu Lasten aller Beamtinnen und Beamten.“

 

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