GKV-versicherte Beamte

Pauschale Beihilfe: „Mogelpackung aus Hamburg“

Als „Mogelpackung aus Hamburg“ hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt das dort geplante „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ kritisiert.

Dieses sieht vor, dass Beamte des Stadtstaats ab Mitte kommenden Jahres einen pauschalen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder für eine PKV-Vollversicherung erhalten, sofern sie sich für diese Versicherung und nicht für das eigenständige Krankensicherungssystem der Beamten, die Kombination von Beihilfe und ergänzender Privatversicherung, entscheiden.

„Im rot-grünen Senat der Hansestadt herrscht offenbar die Meinung, das Beamtenrecht sei ein Wunschkonzert. Dem ist aber aus guten Gründen nicht so“, betonte Dauderstädt am 10. August 2017 in Berlin. „Es kann nicht angehen, dass ein Bundesland in einer solchen Grundsatzangelegenheit wie der sozialen Absicherung von Krankheit und Pflege seiner Beamtinnen und Beamten einfach losmarschiert und einen Wesenskern des Beamtenstatus herausbricht. Dass die Aktion mit wohlklingenden Vokabeln wie ‚Gerechtigkeit‘, ‚Wahlrecht‘ und ‚Entscheidungsfreiheit‘ geschmückt wird, ist reine Rosstäuscherei“, so der dbb Chef. Fakt sei, dass Hamburg mit seinem pauschalierten Zuschuss an seine rund drei Prozent GKV-versicherten Beamten einen Arbeitgeberzuschuss im Sinne des SGB V schaffe und damit unzulässig in bundeseinheitliche Regelungstatbestände eingreife. „Eine Beihilfe kann an Beamte ausschließlich als Erstattung tatsächlicher Kosten ausgezahlt werden, nicht aber in Gestalt eines pauschalierten Zuschusses“, erläuterte Dauderstädt. „Wer die Beitragsbelastung der wenigen GKV-versicherten Beamten verbessern will, muss eine bundeseinheitliche Regelung im SGB V anstreben und sollte kein weiteres Chaos im föderalen Flickenteppich des Beamtenrechts anrichten“, empfahl der dbb Bundesvorsitzende. „Was geschieht denn etwa in dem Fall, dass ein Beamter aus Hamburg nach Schleswig-Holstein wechselt, wo es keine ‚Lex GKV‘ gibt?“, fragte Dauderstädt und verwies zudem darauf, dass für derlei tiefgreifende Maßnahmen wie die Hamburger ohnehin „überhaupt kein Anlass“ bestehe: „Die Kolleginnen und Kollegen haben innerhalb des Beihilfe-PKV-System bereits die Möglichkeit, sich die Konstellation auszusuchen, die ihren individuellen finanziellen Bedürfnissen am ehesten entspricht.“ So sichere die Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung mit gedeckelten Risikozuschlägen den Zugang zur PKV. „Das ist eine leistungsfähige und für alle bezahlbare Alternative“, so Dauderstädt.

Der Landesvorsitzende des dbb hamburg Rudolf Klüver nannte den Vorstoß des Senats zur tiefgreifenden Änderung des Beihilferechts „wenig durchdacht“ und kritisierte: „Wenn man sich als Dienstherr wirklich der gerechten Behandlung seiner Beamtinnen und Beamten widmen möchte, sollte man auch alle im Blick haben, nicht nur diese oder jene Gruppe. Nun sind plötzlich stolze sechs Millionen Euro für einen aller Wahrscheinlichkeit nach unrechtmäßigen Arbeitgeberzuschuss da – aber anstatt diese Mittel beispielsweise in die von uns seit Langem geforderten finanziellen Anreize oder eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale für alle zu investieren, geht man damit scheinheilig auf Stimmenfang und spaltet die Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht die feine Art.“

 

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