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Pflege: Personaluntergrenze dürfen nicht missbraucht werden

Am 23. Mai 2019 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsfachberufe aus Deutschland, den Niederlanden, Frankrecih und Spanien zur jährlichen Sitzung des CESI-Berufsrates Gesundheit in Brüssel, um über gemeinsame Strategien zur Fachkräftegewinnung in der Pflege zu beraten.

Einen Überblick über die Situation in Deutschland gab für den dbb der komba Bundesvorsitzende Andreas Hemsing. Die Bundesregierung habe mit dem Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege, dem Pflegeberufestärkungsgesetz sowie der Reform der Pflegeberufsausbildung erste, richtige Schritte unternommen. Positiv sei etwa die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen, die 100-Prozent-Finanzierung von bis zum 13.000 neuen Stellen in der Altenpflege sowie jeder zusätzlichen Stelle in der Krankenpflege. Auch die Schulgeldfreiheit der Ausbildung leiste einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs.

Hemsing gab jedoch zu bedenken, dass Deutschland derzeit per Ministerverordnung überwiegend auf Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen wie etwa der Kardiologie oder der Intensivmedizin setze. „Untergrenzen, die letztlich Mindeststandards definieren sollen, bergen die Gefahr, auf mittlere Sicht von den Arbeitgebern – missbräuchlich – als Obergrenzen gesetzt zu werden und damit weder dem Personal noch den Patientinnen und Patienten zu dienen“, so Hemsing.

 

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