Pflegereform: dbb bundesseniorenvertretung fordert schnelleres Handeln

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, mahnte am 15. April 2014 im Hinblick auf die anstehende Pflegereform ein schnelleres Handeln an. Es könne nicht angehen, dass die erforderlichen Änderungen der sozialen Pflegeversicherung erneut auf die lange Bank geschoben werden. Zwar würden mit dem Referentenentwurf zur Änderung des 11. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die finanziellen Rahmenbedingungen ab dem 1. Januar 2015 verbessert, jedoch bestehe, insbesondere bei der Betreuung Demenzkranker, Handlungsbedarf. „Zwei Expertengremien haben eine bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankungen bei der Definition von Pflegebedürftigkeit als notwendig erachtet. Es ist nicht einzusehen, dass die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiter verzögert wird!“, stellte Wolfgang Speck fest. Er bemängelte außerdem, dass die zehntägige Beurlaubung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Pflege von Angehörigen nicht jetzt gereglt, sondern lediglich angekündigt werde.

Die Erweiterung der bereits bestehenden Betreuungsangebote für Demenzkranke um sogenannte Entlastungsangebote bewertete der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvetretung grundsätzlich positiv. Das Ziel diese Leistungen niedrigschwellig anzubieten, werde jedoch aufgrund der vorgesehenen Abrechnungen mit Hilfe des Kostenerstattungsprinzips eher nicht erreicht. Sinnvoller sei es, diese Angebote als Sachleistungen vorzusehen, die direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden können.

„Der Aufbau eines Pflegevorsorgefonds ist überfällig“, so Wolfgang Speck. Es sei aber fraglich, ob die für diesen Vorsorgefonds vorgesehenen Mittel ausreichen.

 

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