Verband Bildung und Erziehung

Ramadan: Grundschulkinder sollten nicht fasten

„Wir akzeptieren die Ausübung religiöser Pflichten. Grundschulkinder jedoch müssen nicht fasten und sie sollten es auch nicht. Über eine so lange Zeit keine Nahrung und vor allem nichts zu trinken zu sich zu nehmen, kann das körperliche Wohlbefinden, die Konzentrationsfähigkeit und dadurch auch die Schulleistungen insbesondere von Kindern unter 12 Jahren stark beeinträchtigen“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), anlässlich des am 16. Mai 2018 beginnenden islamischen Fastenmonats (Ramadan).

 

Wenn Jugendliche fasten wollen, sollten sie dies mit Augenmaß machen und sich nicht zu sehr unter Druck setzen, so Beckmann. „Die Schulleitung hat gerade, um Jugendlichen das Fasten zu ermöglichen, auch die Möglichkeit, sie von einzelnen schulischen Veranstaltungen, wie zum Beispiel einem Sportfest, freizustellen. Allerdings gilt dies natürlich nicht für notenrelevante Leistungen wie Klausuren. Der Ramadan fällt in diesem Jahr stark in die Prüfungsphase. Deshalb ist es auch Aufgabe der Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern abzuwägen, ob das Fasten an Prüfungstagen unterbrochen wird – allein schon, um das sehr frühe Aufstehen zu vermeiden.“

Der VBE-Bundesvorsitzende verweist zudem auf die Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Lehrkräfte: „Wenn jemand feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler trotz Konzentrationsschwäche, Dehydrierung oder Erschöpfung nicht isst oder trinkt, müssen die Eltern verständigt werden, damit sie das Kind abholen. In Notfällen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, so ist zum Beispiel die Schulgesundheitsfachkraft, ein Arzt oder der Notruf zu verständigen.“

 

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