Baden-Württemberg

Regierungskoalition will Verbesserungen für untere Besoldungsgruppen

Der dbb Landesbund in Baden-Württemberg (BBW) hat die Pläne der Regierungskoalition begrüßt, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A5 und A6 anzuheben.

Dies sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, sagte BBW Chef Kai Rosenberger am 30. September 2019. Vollkommen zufrieden sei man mit dem Plan aber nicht. „Selbst wenn die Gehälter in den Besoldungsgruppen A5 und A6 wie geplant angehoben werden, reicht das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dafür aus, dass das 15-prozentige Abstandsgebot zur Sozialhilfe generell sichergestellt wird“, sagte Rosenberger mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Konkret wollen die Spitzen der Grün-Schwarzen-Koalition laut einem Bericht der „Schwäbische Zeitung“, dass Beamtinnen und Beamte, die bisher nach A5 und A6 bezahlt werden, künftig Gehälter entsprechend der nächst höheren Besoldungsgruppe erhalten. Sinn und Zweck dieser Maßnahme sei es, den Abstand zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum zu vergrößern. Die Bemühungen der Koalitionsspitzen würdigte der BBW Chef, verwies aber zugleich erneut auf ein Gutachten der Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber. Demnach läge selbst nach der geplanten Verbesserung der Abstand zur Sozialhilfe etwa bei Beamtinnen und Beamte mit zwei Kindern in den größeren Städten (insbesondere Stuttgart) aufgrund der explodierenden Wohnkosten mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhin bei weniger als 15 Prozent. „Das darf nicht sein“, unterstich Rosenberger.

 

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