Rentenreform: Kein großer Wurf!

Mit dem so genannten „Lebensleistungsanerkennungsgesetz“ wird das Problem der drohenden Altersarmut nur halbherzig angegangen. So die Kritik des stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt anlässlich einer ersten Besprechung des geplanten Gesetzes heute (16. April 2012) im Bundesarbeits- und Sozialministerium. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Menschen in der Rente bessergestellt werden, die wenig verdient, aber lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben. Auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege sollen stärker honoriert werden.

„Das Gesetz ist kein großer Wurf“, bemängelte der dbb Vize, „der Name weckt Hoffnungen, die nicht erfüllt werden. Die Voraussetzungen für die von Arbeits- und Sozialministerin von der Leyen vorgeschlagene Zuschussrente sind schlicht zu eng. Zu wenige Menschen werden erreicht.“

Die Rentenreformen der letzten zehn Jahre führten langfristig zu einem immer stärkeren Absinken des Rentenniveaus, bemängelte Dauderstädt. „Es ist an der Zeit, dass die Politik sich des Themas Altersarmut annimmt. Es stellt auf lange Sicht die Akzeptanz des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung in Frage, wenn selbst Durchschnittsverdiener nach langjähriger Beitragszahlung nur eine Rente auf Höhe der Grundsicherung erhalten. Deshalb unterstützt der dbb alle Maßnahmen, die die Rentenversicherung und ihre Leistungen stabilisieren“, betonte Dauderstädt.

„Die Pläne, für Erwerbsgeminderte etwas zu tun und die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern, sind durchaus sinnvoll. Allerdings ist es schwer nachvollziehbar, erstmals Rentenzahlungen davon abhängig zu machen, dass zusätzlich private Vorsorge betrieben wurde, wie es der vorliegende Referentenentwurf für die Zuschussrente vorsieht. Außerdem enthält der Entwurf kein Wort zur Angleichung der Renten im Osten. Hier besteht immer noch Nachbesserungsbedarf“, unterstrich Dauderstädt und forderte die Regierung auch in diesem Punkt zum Handeln auf.

 

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