Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte

Russ zur Einkommensrunde 2017: „Es ist genug Geld da!“

Die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten sind am Nachmittag des 18. Januar 2017 ergebnislos vertagt worden. „Wir haben unsere Positionen in konstruktiver Atmosphäre erörtert“, berichtete dbb-Verhandlungsführer Willi Russ im Anschluss an die Gespräche, eine Annährung habe es bislang noch nicht gegeben. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 30./31. Januar 2017 in Potsdam statt.

Russ hatte zum Auftakt der Verhandlungen deutliche Forderungen an die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertretene Arbeitgeberseite gerichtet: „Sinkende Bewerberzahlen und sprudelnde Steuereinnahmen - die Konsequenz daraus ist zwingend: Spürbare Einkommenszuwächse für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Allein im vergangenen Jahr sind die Steuereinnahmen der Länder um über 7 Milliarden Euro gestiegen. Es ist also genug Geld da, um den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst entgegenzukommen.“

Eine angemessene Bezahlung, so Russ weiter, sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern im ureigenen Interesse der Arbeitgeber: „Die nachlassende Konkurrenzfähigkeit der Länder auf einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt kann man doch nicht einfach hinnehmen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gegenzusteuern und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern.“ Wenn die Landesregierungen sich dieser Realität stellen, sei eine schnelle Tarifeinigung möglich, so der dbb-Verhandlungsführer. Russ: „Das alte Mantra ‚Es ist einfach kein Geld da‘ funktioniert dieses Jahr jedenfalls nicht mehr.“

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

Hintergrund

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

 

zurück