Sachsen-Anhalt: Einigung über Altersteilzeitbeschäftigung

Die dbb tarifunion hat sich am 24. November 2011 in Magdeburg mit der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf den Abschluss einer landesbezirklichen Altersteilzeitregelung geeinigt. Darüber hinaus einigten sich beide Seiten auf die Verlängerung des Tarifvertrages über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA). Außerdem wird ein Teil der durch die Teilzeit erzielten Einsparungen des Landes für Maßnahmen verwendet, um die demografischen Auswirkungen im Öffentlichen Dienst abzumildern. Die Tarifvertragsparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 31. Januar 2012. Bis dahin gelten die Ergebnisse unter Vorbehalt.

Nach der jetzt gefundenen Einigung gelten ab dem Jahr 2012 im Land Altersteilzeitregelungen, die den Beschäftigten bei hälftiger Arbeitszeit im Rahmen von Teilzeitarbeit oder im sogenannten Blockmodell 83 Prozent des Entgelts garantieren. Außerdem wird der geltende Teilzeit-TV LSA verlängert. Bis zum 31. Dezember 2016 können Beschäftigte des Landes aufgrund dieses Tarifvertrages Teilzeitverhältnisse abschließen. Für den Bereich Schulen wurde noch im nächsten Monat ein weiterer Verhandlungstermin zu diesem Thema vereinbart.

Die durch Teilzeitbeschäftigung anfallenden Einsparungen werden im Jahr 2012/2013 zu 15 Prozent und in den darauf folgenden Jahren zu 20 Prozent wieder in Maßnahmen gegen den demografischen Wandel investiert. Prioritär soll hier zunächst in Ausbildungsplätze investiert werden. Danach soll die Übernahme von Auszubildenden für zwei Jahre gewährleistet und letztlich in weitere demografische Maßnahmen investiert werden. Bei der Verteilung der anfallenden Mittel werden alle Ressorts gleichmäßig berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren demografischen Maßnahmen werden beide Seiten ein gemeinsames Papier erarbeiten in dem geeignete Maßnahmen festgelegt werden.

Durch die Wiedereinführung der Altersteilzeit und die Verlängerung des Teilzeit-TV ist es gelungen, die Bedürfnisse der Beschäftigten nach individueller Arbeitszeit größtmöglich zu beachten. Gleichzeitig hat sich die dbb tarifunion mit ihrer Forderung durchgesetzt, einen Teil der Einsparungen wieder in die Bekämpfung des demografischen Wandels zu investieren und somit die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt dauerhaft zu gewährleisten.

 

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