Schulhausmeister: Verhandlungen zur Entgeltordnung intensiviert

Der dbb (für die komba gewerkschaft) hat sich Mitte Januar nach einer länge-ren Pause mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen. Diese auf der Bundesebene geführten Verhandlungen werden auch Auswirkungen auf die landesbezirklichen Regelungen, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auf den TVöD-NRW („Schulhausmeister-TV“), haben.

Der dbb legte der Arbeitgeberseite folgende Forderungen vor:

Die Arbeitgeberseite stellte zwar konkrete Nachfragen, nahm aber keine Stellung zu den Forderungen. Eine Bereitschaft, Schulhausmeister/innen mit einschlägiger Berufsausbildung der EG 5 zuzuordnen, ist grundsätzlich vorhanden. Schulhausmeister/innen ohne einschlägige Berufsausbildung sollen aber der EG 3 zugeordnet werden. Ein eigenes Forderungspapier will die VKA am 27. März 2015 präsentieren. Für Ende Mai wurde ein weiterer Termin vereinbart.

 

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