Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland

Sicherheitskräfte an Flughäfen: Arbeitgeberangebot nicht akzeptabel

In der zweiten Verhandlungsrunde für die Sicherheitskräfte an den Verkehrsflughäfen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland am 14. Januar 2016 haben die Arbeitgeber eine Entgelterhöhung von 3,2 Prozent für alle Beschäftigtengruppen angeboten. Die Verhandlungskommission des dbb hat dieses Angebot als deutlich zu niedrig abgelehnt.

Gerade für den Flughafen Frankfurt als größtem Flughafen in Deutschland, an dem beispielsweise im Jahr 2015 über 60 Millionen Passagiere abgefertigt wurden, ist dies nicht akzeptabel! Wir bleiben deshalb bei unseren berechtigten Forderungen, unter anderem einer Anhebung des Entgelts im Bereich § 5 LuftSiG in Hessen auf 16,90 Euro, einer Annäherung des Bereichs §§ 8, 9 an § 5 sowie einer entsprechenden Steigerung für die übrigen Berufsgruppen.

Wir haben die Arbeitgeber aufgefordert, ihr Angebot bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 22. Januar 2016 deutlich nachzubessern!

Hintergrund

Neben den in den einzelnen Bundesländern abgeschlossenen Entgelttarifverträgen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hat der dbb im Jahr 2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen enthalten sind.

Nach Abschluss dieses Manteltarifvertrags war eine einheitliche Neuregelung des Entgeltrahmens – unter anderem der Zeitzuschläge – geplant. Verhandlungen zu diesem Thema wurden Ende des Jahres 2014 aufgenommen, sind aber derzeit unterbrochen. Der dbb setzt sich weiter dafür ein, dass diese Verhandlungen in naher Zukunft fortgesetzt werden, damit auch hier dringend notwendige Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen erreicht werden können.

 

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