Zweites Pflegestärkungsgesetz

Silberbach: Pflegebedürftigkeitsbegriff wird endlich reformiert

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt, dass mit dem Entwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz die lange geforderte Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens angegangen wird. Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte auf der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit am 9. Juli 2015 in Berlin: „Endlich löst der Gesetzgeber sein Versprechen ein, die bisher zu großen Teilen an der Mobilität bemessene Pflegebedürftigkeit neu zu definieren. Künftig spielen Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, kognitive Fähigkeiten sowie psychische Problemlagen ebenfalls eine wichtige Rolle.“

Davon würden vor allem von Demenz betroffene Menschen profitieren, die aufgrund ihrer kognitiven Defizite zwar hilfebedürftig sind, nach bisherigem Recht aber aufgrund ihrer Mobilität mitunter nicht oder nur eingeschränkt zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen.

Zustimmung signalisierte Silberbach auch mit Blick auf die Entkopplung der Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege vom festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit. „Damit erhalten Betroffene und ihre Angehörigen künftig finanzielle Planungssicherheit, da bei steigendem Hilfebedarf zwar entsprechend des neu festgestellten Pflegegrades die Leistungen der Pflegeversicherung ansteigen, die Selbstbeteiligung in Höhe der nicht durch die Pflegekasse gedeckten Kosten jedoch konstant bleibt. Dies schafft mehr Transparenz, auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von stationären Einrichtungen“, sagte Silberbach.

Für die vorgesehenen Übergangsregelungen und den Bestandsschutz bei Überführung in die neue Systematik der künftig fünf statt bisher drei Pflegegrade wird viel Geld in die Hand genommen. „Dies ist richtig und wird vom dbb mitgetragen“, versicherte Silberbach. Die damit verbundene Beitragssatzanhebung zum 1. Januar 2017 in Höhe von 0,2 Prozentpunkten soll laut Gesetzentwurf bis zum Jahr 2022 ausreichen. „Hier sind aber wohl Zweifel angebracht, ob diese Annahme vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der vielen aktuellen Probleme in Europa realistisch ist“, so der dbb Vize.

 

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