Bund novelliert seine Regelungen

Sonderurlaub: Unverzichtbar für freiwilliges Engagement

Positiv hat die dbb jugend-Vorsitzende Sandra Kothe bewertet, dass der Bund bei der Novellierung seiner Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) für Bundesbeamte zunächst vorgesehene drastische Einschränkungen bei den Regelungen für gewerkschaftliche Zwecke nach deutlicher Kritik nunmehr weitgehend zurückgenommen hat.

„In einem ersten Entwurf beabsichtigte die Novelle, den Dienststellen einen weiter gefassten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Bewilligung von Sonderurlaub zu eröffnen und den Umfang der Beurlaubungsmöglichkeiten faktisch zu halbieren“, so Kothe, dies sei nun im zweiten Entwurf weitgehend ausgeräumt – in einem Großteil der Fälle bleibe die bislang mögliche Gesamtzahl von bis zu zehn Sonderurlaubstagen pro Jahr erhalten. Zudem blieben künftig Beurlaubungen für Zwecke der Aus- und Fortbildung, für vereins-, parteipolitische, kirchliche oder gewerkschaftliche Zwecke weitgehend anrechnungsfrei. „Das ist ein gutes Zeichen für die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements, alles andere wäre ein verheerendes Signal gewesen“, machte Kothe deutlich.

„Das Ehrenamt ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft unabdingbar. Deswegen braucht auch das Ehrenamt Nachwuchs“, so die dbb jugend-Chefin. „Um junge Menschen zu motivieren, ehrenamtlich tätig zu werden, und um sie längerfristig an das Ehrenamt zu binden, müssen neben den notwendigen gesetzlichen Grundlagen auch Anreize geschaffen werden“, lautet die Forderung: „Wir wollen, dass Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende und junge Beschäftigte passende Rahmenbedingungen vorfinden, um verstärkt ehrenamtlich tätig sein zu können – ob in der Kinder- und Jugendarbeit, bei den karitativen und technischen Hilfsorganisationen, ob in Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften.“ Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vorbildfunktion des Staates für eine funktionierende Bürgergesellschaft sei eine umfassendere staatliche Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen notwendig, betont Kothe, vor allem auch, was den Staat als Arbeitgeber angehe. Gerade dort sollten das ehrenamtliche Engagement und die durch das Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten bei der Einstellung und im Beruf anerkannt werden. „Die Möglichkeiten von bezahltem Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten müssen noch weiter ausgebaut werden – das ist unverzichtbar für die Freiwilligenarbeit“, ergänzte die dbb jugend-Chefin, „und das gewerkschaftliche Ehrenamt sollte in die Steuerbefreiungstatbestände aufgenommen werden.“

 

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