Frauen in Führungspositionen:

Spitzengespräch mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Internationalen Frauentag

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, hat ihre Quotenforderung für den öffentlichen Dienst und seine Betriebe am 6. März 2014 in einem Spitzengespräch der führenden Frauenorganisationen mit der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erneuert. „Die dbb bundesfrauenvertretung setzt sich für eine Mindestmarge von 30 Prozent für beide Geschlechter als verbindliche Zielvorgabe mit Sanktionscharakter bei der Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst und seinen privatisierten Bereichen ein“, machte Wildfeuer gegenüber der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich und begrüßten die beabsichtigte gesetzliche Regelung für den öffentlichen Bereich.

Zu den gesetzlichen Zielvorgaben gehört aus Sicht Helene Wildfeuers die Berücksichtigung von Genderkompetenzen bei der Leistungsbewertung: „Sowohl für jene, die Führungspositionen einnehmen möchten; als auch in der Leistungsbewertung des Beurteilenden muss Genderkompetenz als Leistungskriterium zählen“. Mögliche Sanktionsmechanismen sieht Wildfeuer bei der Gewährung von Leistungsprämien. Zulagen, die auf die persönliche Leistung Beschäftigter zurückzuführen seien, könnten an neue Kriterien wie die Genderkompetenz beziehungsweise an die Einhaltung von Zielvorgaben geheftet werden. Ein regelmäßiges Gleichstellungscontrolling könnte hierfür eine Messlatte sein. Ebenfalls denkbar sei es, die Vergabe von Planstellen an konkrete Zielvereinbarungen zu knüpfen, so die Vorsitzende.

Astrid Hollmann, stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, die ebenfalls an dem Gespräch teilnahm, betonte die Notwendigkeit gezielter Frauenförderprogramme. „Zum Erfolg einer festen Quotenregelung gehören begleitende Maßnahmen in Form von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten, Datenbanken und Netzwerken.“

Parallel dazu müssten auch die Arbeitsbedingungen an weibliche Lebensverläufe angepasst werden, ergänzte Helene Wildfeuer. „Zum einen müssen Führungspositionen grundsätzlich so zugeschnitten werden, dass sie auch in Teilzeit ausgefüllt werden können. Zum anderen sind flexible Arbeitszeitmodelle inklusive der alternierenden Telearbeit und ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot, wie etwa Ganztagseinrichtungen für Klein- und Schulkinder, unverzichtbare Voraussetzungen für Chancengleichheit von Männern und Frauen – insbesondere in Führungspositionen.“

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, hatte am 6. März anlässlich des Internationalen Frauentages Vertreterinnen der führenden Frauenorganisationen zu einem Spitzengespräch ins Bundesfamilienministerium eingeladen. Im Zentrum der Beratungen stand das Vorhaben der Bundesministerin, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um den Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Bereich zu erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch im März vorgelegt werden.

 

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