Strafvollzug und Flüchtlingskrise

Über eine Millionen Menschen sind 2015 und in den ersten Monaten dieses Jahres nach Deutschland gekommen, um einen Schutzstatus zu beantragen. Über die Auswirkungen dieser Entwicklung auf den Strafvollzug diskutierte der CESI-Berufsrat Justiz am 15. März in Brüssel. „In vielen europäischen Ländern können die angestrebten Standards im Strafvollzug seit Jahren nicht eingehalten werden, weil die personelle Ausstattung und die räumlichen Kapazitäten nicht im Ansatz ausreichen. Wenn nun in kürzester Zeit viele neue Menschen in die Länder der EU kommen, wird es zu einer weiteren Verschlechterung der Situation kommen“, erklärte der stellvertretende Berufsratsvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende des Bunds der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), Franz-Josef Schäfer.

Alleine der starke Anstieg der Schleuserkriminalität habe die Zahl der Gefangenen ansteigen lassen. 2015 seien über 800 Schleuser inhaftiert worden, so Schäfer. „Schon jetzt werden in Deutschland viele Menschen in Gemeinschaftszellen untergebracht. Die Einzelhaft muss aber die Norm sein.“ Es reiche eben nicht, die Häftlinge irgendwie zu verwahren. Vielmehr müssten die auf dem Papier existierenden hohen Standards umgesetzt werden. „Ein menschenwürdiger, nachhaltiger Strafvollzug kostet Geld. Der Personalabbau der vergangenen Jahre muss endlich gestoppt und neue Kapazitäten aufgebaut werden,“ forderte der Berufsrats Vize.

Auch wirke sich der Zuzug von hunderttausenden Flüchtlingen auf die Zusammensetzung der Gefangenen aus. „In Deutschland sind etwa 0,06 bis 0,07 Prozent der Bevölkerung inhaftiert. Wenn die Gesellschaft vielfältiger wird, ist das natürlich auch im Strafvollzug zu merken. Vielfalt bedeutet hier häufig auch mehr Spannungen.“ Dies stelle die Bediensteten im Strafvollzug vor große Herausforderungen, erläuterte Schäfer. „Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für die Bediensteten. Deswegen muss er sie auch in die Lage versetzen, den steigenden Anforderungen auch gerecht zu werden. Das ist bislang leider nicht der Fall.“

 

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