dbb und Grünen-Innenexpertin Mihalic:

Tarifeinheitsgesetz ist abzulehnen

Wegen der mit einem Tarifeinheitsgesetz verbundenen Befürchtung der Preisgabe wesentlicher verfassungsrechtlicher Grundsätze stehen die Bündnisgrünen im Bundestag dem Tarifeinheits-Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenso wie der dbb ablehnend gegenüber. Das ergab ein Gespräch des dbb Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt und Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, mit Irene Mihalic, der innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 11. November 2014 in Berlin. Die dbb-Seite nutzte das Treffen zunächst, um mit Mihalic über die aktuelle Lage im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn und die sich abzeichnende Entwicklung eines Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit zu sprechen. Die Grünenpolitikerin dankte Dauderstädt und Benra für die klare Position des dbb in dieser Sache und bestätigte in diesem Zusammenhang die inhaltlich übereinstimmende Position von Bündnis 90/Die Grünen.

Weiterer großer Themenkomplex des Austauschs waren dienstrechtliche Belange. Beide Seiten sprachen sich in Sachen Gesundheitsversorgung zunächst für die Beibehaltung der freien Heilfürsorge bei der Polizei und der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung in den Streitkräften aus. Kritisch sprachen Dauderstädt und Benra die grünen Positionen zur Bürgerversicherung an, Mihalic erläuterte nochmals die Grundhaltung der Grünen zu einem solidarischen Gesundheitssystem in der Zukunft, welches eine Abkehr von der heutigen Form des dualen Systems unter möglicher Einbeziehung der Beihilfeempfänger bedeuten würde. Auch die sogenannte Mütterrente war Gegenstand des Gesprächs: In puncto Übertragung des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes in den Beamtenbereich kam man überein, dass auch für Arbeitnehmer eine Steuerfinanzierung richtiger gewesen wäre. Eine Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auch für Beamtinnen und Beamte sei dennoch sachgerecht, um dem Prinzip der wirkungsgleichen Übertragung von sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten in die Beamtenversorgung Rechnung zu tragen.

 

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