Dataport Azubi-TV

Tarifvertrag für Azubis: Einigung erzielt!

In den Tarifverhandlungen zur dataport-Einkommensrunde 2013 hat der dbb durchgesetzt, dass die Auszubildenden bei dataport unter Einbeziehung der Dualstudierenden ein vom bisher angewendeten allgemeinen Ländertarif, dem TVA-L BBiG, losgelöstes hausspezifisches Tarifrecht erhalten sollen. Nach mehreren Arbeitsgruppensitzungen und der abschließenden Verhandlungsrunde am 21. Mai 2013 stehen folgende Eckpunkte der Tarifeinigung mit dataport für die Auszubildenden und die Dualstudierenden fest:

 20132014
EntgeltAzubiswie TVA-L [+ 50 Euro]:
plus 50 Euro als Festbetrag in allen Ausbildungsjahren:
besser als TVA-L [+ 2,95 %]:
plus rund 39 bis 55 Euro je nach Ausbildungsjahr:
im 1. Jahr783,70  (+ 6,8 %)
im 2. Jahr836,29  (+ 6,4 %)
im 3. Jahr884,52  (+ 6,0 %)
im 4. Jahr951,44  (+ 5,6 %)
im 1. Jahr830,00  (+ 5,9 %)
im 2. Jahr890,00  (+ 6,4 %)
im 3. Jahr940,00  (+ 6,3 %)
im 4. Jahr990,00  (+ 4,1 %)
EntgeltDual-
studierende
wie dataport-Azubis:ab dem 2. Jahr mehr als
dataport-Azubis:
im 1. Jahr783,70 
im 2. Jahr836,29 
im 3. Jahr884,52 
im 4. Jahr951,44 
im 1. Jahr830,00  (+   5,9 %)
im 2. Jahr920,00  (+ 10,0 %)
im 3. Jahr1.000,00  (+ 13,1 %)
im 4. Jahr1.080,00  (+ 13,5 %)
Erholungs-
urlaub
besser als TVA-L [27 Tage jährlicher Erholungsurlaub]:
28 Tage jährlicher Erholungsurlaub
Über-
nahme
besser als TVA-L [‚Bedarfs‘-Übernahme]:
Bei bestandener Prüfung mit mindestens der Note 3 erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis;
bei Abschluss mit schlechter als Note 3 erfolgt die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von 12 Monaten mit dem Ziel eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Azubis und Dualstudierende bei dataport erhalten somit ab Januar 2014 gegenüber dem bislang angewendeten TVA-L, dem allgemeinen Azubi-Tarif der Länder, deutlich höhere monatliche Ausbildungsentgelte sowie einen um 1 Tag längeren jährlichen Erholungsurlaub.

Außerdem besteht die Möglichkeit, für die Vorbereitung auf Prüfungen und Zwischenprüfungen künftig 2 Tage Arbeitsbefreiung zu erhalten, die wahlweise im Betrieb oder Zuhause genutzt werden können – die Entscheidung darüber liegt beim Auszubildenden beziehungsweise Dualstudierenden.

 

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