TVöD / Krankenhäuser

VKA nicht zur Einigung bereit

Der dbb und ver.di haben sich am 9. Dezember 2019 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen, um erneut über die Erhöhung des Samstagszuschlags sowie die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit zu verhandeln. Die VKA vertritt den Standpunkt, dass eine Refinanzierung durch die Krankenkassen nicht erfolgt und somit eine Einigung undenkbar ist.

Nach Arbeitgeberansicht ist die Refinanzierung der erhöhten Samstagszuschläge durch den Gesetzgeber nicht gesichert. Die Versprechungen der Politik seien nicht eingehalten worden. Auch die Einrechnung der Pausen bei Wechselschicht lehnt die VKA deutlich ab. Diese führe zu einem erhöhten Personal-bedarf, der von den Mitgliedern der VKA nicht tragbar sei. Zudem bietet die Arbeitgeberseite, anders als zuvor angekündigt, keinen Vorschlag an, wie diese Thematik im Rahmen einer Gesamteinigung zu regeln sein könnte. Die VKA ist somit derzeit zu einem schrittweisen Entgegenkommen nicht bereit.

Die Gewerkschaften haben gegenüber der VKA deutlich gemacht, dass dringend eine spürbare Entlastung der Beschäftigten in den Krankenhäusern erfolgen muss. Der extrem angespannte Arbeitsmarkt in den Gesundheitsberufen kann nur durch deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern aufgelockert werden. Hierzu gehören unter anderem die Aufwertung durch die Erhöhung des Samstagszuschlags sowie die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht, sodass die Beschäftigten der Krankenhäuser so behandelt werden, wie alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

 

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