Deutliche Einkommenszuwächse für die Beschäftigten

Uniklinikum Düsseldorf: Tarifeinigung bei Tochterunternehmen

Gewerkschaften und Arbeitgeber konnten sich am 20. März 2019 in den Tarifverhandlungen für die drei Tochtergesellschaften des Universitätsklinikums Düsseldorf auf einen Kompromiss einigen. Für die Beschäftigten ergeben sich damit zum Teil erhebliche Einkommenszuwächse und Planungssicherheit.

Alle Beschäftigten werden zum 1. Januar 2020 in den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der auch beim Uniklinikum selbst gilt, überführt. Die Mantelregelungen werden so gut wie vollständig übernommen. Für 2019 erhält jeder Beschäftigte vier Einmalzahlungen von je 300 Euro (ausbezahlt im Juni, August, Oktober und Dezember). Zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt muss der Beschäftigte mindestens ein Jahr dem Betrieb angehören.

Die Beschäftigten werden zum 1. Januar 2020 in die Entgeltgruppen (EG) 1 bis 15 des TV-L übergeleitet, die jeweils fünf bis sechs Erfahrungsstufen haben.

Die Beschäftigten, die den EG 2 und EG 3 zugeordnet sind, starten mit der Stufe 2 der entsprechenden Entgeltgruppe. Sind sie am 1. Januar 2020 weniger als ein Jahr beschäftigt, kommen sie in Stufe 1. Die Stufe 2 beträgt 2020 95 Prozent, 2021 96 Prozent und 2022 97 Prozent. Ab 2023 wird die TV-L-Tabelle zu 100% angewendet. Die Stufenlaufzeiten betragen in der Stufe 1 ein Jahr, in den Stufen 2 bis 4 je vier Jahre und in der Stufe 5 fünf Jahre. Für die EG 2 und EG 3 ist die Stufe 5 die Endstufe.

Für alle anderen Beschäftigten wird ein Vergleichsentgelt berechnet, sie werden einer individuellen Zwischenstufe der entsprechenden TV-L-Entgeltgruppe zugeordnet, mindestens aber der Stufe 2. Das gilt auch für die Beschäftigten der EG 2 und 3, die bereits jetzt mehr als die jeweilige Stufe 2 erhalten. Das Entgelt dieser Zwischenstufe wird zum 1. Januar 2020 um 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2022 steigen die Beschäftigten in die betragsmäßig nächsthöhere Stufe auf. Beschäftigte, die mit ihrem Entgelt bereits jetzt über der höchsten Stufe ihrer Entgeltgruppe liegen, erhalten einen aufzehrenden Besitzstand.

Zudem haben sich die Verhandlungspartner auf eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für alle Beschäftigten geeinigt, im Jahr 2020 in Höhe von 500 Euro und im Jahr 2021 von 1.000 Euro. Ab dem Jahr 2022 wird die Sonderzahlung entsprechend der Entgelttabellen des TV-L dynamisch gesteigert.

Die Wochenarbeitszeit richtet sich nach dem allgemeinen Teil des TV-L und liegt bei 39 Stunden, 50 Minuten.

Der Tarifkompromiss schafft neben den Einkommenszuwächsen vor allem rechtliche Planungssicherheit und klar geregelte Ansprüche für die Beschäftigten.

Die endgültige Redaktion sowie die Klärung der Frage nach der betrieblichen Altersversorgung werden im April und Mai 2019 durchgeführt.

Hintergrund

Die drei Töchter des Universitätsklinikums Düsseldorf (GSD – Gesellschaft für Servicedienstleistungen Düsseldorf mbH, GKD – Gesellschaft für klinische Dienstleistungen mbH, UKM -  Universitätsklinikum Düsseldorf Medical Services GmbH) unterlagen bisher keiner Tarifbindung. Das Ziel der Gewerkschaften war es, die ausgegliederten Servicebereiche wieder an die Tarifverträge der Mutter heranzuführen – hier also den TV-L. Das haben die Gewerkschaften jetzt geschafft.

 

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