TV ZUSI-VKA erneut vereinbart

Verbesserungen im BT-K und im BT-B zum TVöD sowie im TVAöD/Pflege und im TVPöD erreicht

Die dbb tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich am 1. Februar 2011 auf umfangreiche Verbesserungen im Besonderen Teil Krankenhäuser (BT-K) zum TVöD/VKA, im Besonderen Bereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) zum TVöD/VKA, im TVAöD Besonderer Teil Pflege sowie im Tarifvertrag für Praktikanten des Öffentlichen Dienstes (TVPöD) geeinigt. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Im Gegenzug hat die dbb tarifunion ihre den Arbeitgebern in der Einkommensrunde 2010 gegebene Zusage eingelöst und den Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) mit Änderungen erneut vereinbart. Der neue TV ZUSI tritt zum 1. Februar 2011 in Kraft. Der Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2015, kann jedoch schon zum 31. Dezember 2013 gekündigt werden.

Verbesserungen des TVöD - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) -

Zuschlag für nächtlichen Bereitschaftsdienst

Zusätzlich zum Bereitschaftsdienst-Entgelt erhalten Beschäftigte für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden (21.00 Uhr bis 6.00 Uhr) je Stunde einen Zeitzuschlag in Höhe von 15 v.H..

Zusatzurlaub für nächtlichen Bereitschaftsdienst

Für die Zeit der Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden erhalten Beschäftigte einen Zusatzurlaub in Höhe von zwei Arbeitstagen pro Kalenderjahr, sofern mindestens 288 Stunden der Bereitschaftsdienste kalenderjährlich in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr fallen.

Jahressonderzahlung in Entgeltgruppe 9a KR

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a KR erhalten ab dem Jahr 2011 eine Jahressonderzahlung in Höhe vom 90 v. H. (bisher 80 v. H.).

Verbesserungen des TVöD - Besonderer Teil Pflege und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) -

Die Änderungen, die im Besonderen Teil Krankenhäuser vorgenommen wurden, werden entsprechend auch im Besonderen Teil Pflege und Betreuungseinrichtungen vorgenommen.

Verbesserungen des TVAöD - Besonderer Teil Pflege -

Zeitzuschlag für Nachtarbeit

Auszubildende nach dem Besonderen Teil Pflege erhalten für Nachtarbeit (21.00 Uhr bis 6.00 Uhr) einen Zeitzuschlag von mindestens 1,28 Euro. Dies gilt sowohl für Auszubildende in den Krankenpflegeberufen als auch in den Altenpflegeberufen.

Verbesserungen des TVPöD

Zeitzuschlag für Nachtarbeit

Die Praktikanten, die unter den TVPöD fallen, erhalten einen Zeitzuschlag für Nachtarbeit von mindestens 1,28 Euro.

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI-VKA)

Gemäß der Vereinbarung in der Einkommensrunde vom Jahr 2010 haben die dbb tarifunion und die VKA den TV ZUSI mit etwas veränderten Inhalten abgeschlossen.

Geltungsbereich

Zusätzlich zu den Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern sind nunmehr auch die Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD vom Geltungsbereich des TV ZUSI ausgenommen. Nicht mehr ausgenommen sind Psychiatrische Fachkrankenhäuser, ihre Einrichtungen und Tochtergesellschaften.

Anwendungsvereinbarung

Auch zukünftig ist zur wirtschaftlichen Zukunftssicherung eines Krankenhauses und zur Sicherung von Arbeitsplätzen für die Beschäftigten eine Anwendungsvereinbarung vor Ort nötig, die von den Tarifvertragsparteien auf Basis des TV ZUSI ausgehandelt wird.

Beschäftigtenbeitrag

Der Beitrag der Beschäftigten der in einer Anwendungsvereinbarung vereinbart werden kann, ist nunmehr auf sechs v. H. des Jahresbruttoeinkommens begrenzt. Die Ausgestaltung von so genannten Genussrechten, wie sie noch im alten TV ZUSI vorgesehen war, ist nicht mehr möglich. Die Einführung dieser Genussrechte war schon in der Vergangenheit aus rechtlichen Gründen so gut wie ausgeschlossen.

Beschäftigungssicherung

Auch weiterhin sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen für die Laufzeit der Anwendungsvereinbarung ausgeschlossen.

 

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