Verfassungswidrige Richterbesoldung in Berlin: Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung

Der dbb begrüßt den am 28. Juli 2020 von Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss zur Richterbesoldung. Demnach haben Richterinnen und Richter bestimmter Besoldungsgruppen im Bundesland Berlin von 2009 bis 2015 zu geringe Bezüge erhalten.

„Damit hat das Bundesverfassungsgericht seine deutliche Rechtsprechung zum Inhalt und Mindestmaß der Alimentation als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums fortgeführt und die Alimentationsrechte der Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und der Beamtinnen und Beamten gestärkt. Damit wird eine Jahrzehnte andauernde, rechtlich komplexe Kontroverse nachvollziehbar, transparent, ausgewogen und rechts- und zukunftssichernd entschieden“, kommentiert der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer den Beschluss.

Bereits 2015 habe das Bundesverfassungsgericht dem Besoldungsgesetzgeber verbindliche Kriterien zur Ermittlung amtsangemessener Bezüge an die Hand gegeben, die jetzt weiter präzisiert worden seien: „Dem Land Berlin wurde bescheinigt, dass es den Pflichten und Vorgaben des Grundgesetzes nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist“, so Schäfer, der in diesem Zusammenhang kritisiert, dass Berlin es versäumt habe, die Besoldung anzupassen, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2015 eine Grundsatzentscheidung für vorhergehende Jahre bis 2008 getroffen hatte. „Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung. Jetzt dürften die Besoldungsgesetzgeber aller Bundesländer begriffen haben, dass die Besoldung innerhalb des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums immer im Einklang mit den Verfassungsvorgaben des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz und den dort enthaltenen Kriterien stehen muss.“

Das Land Berlin muss spätestens ab 1. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen treffen. Berliner Richterinnen und Richter, die von 2009 bis 2015 Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt hatten, bekommen Rückwirkend mehr Geld für die Jahre, in denen sie widersprochen hatten. In der Umsetzung wird das Urteil sehr komplex sein: Zunächst müssen alle Gerichte in den jeweiligen Ländern über die in den vergangenen Jahren mehr als 10 000 Fälle anhängigen Fälle entscheiden, die teilweise ruhend gestellt oder ausgesetzt worden waren. Gleichzeitig müssen die Besoldungsgesetzgeber in Bund und Ländern die Entscheidung analysieren und prüfen, ob Änderungen notwendig sind, um gegebenenfalls sachgerechte Neuregelungen der Besoldungsbedingungen für die Zukunft zu treffen.

 

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