Verhandlungen über Anschlussregelungen zum TVUmBw

Am 6. und 7. September 2010 fanden in Berlin Verhandlungen zwischen der dbb tarifunion und dem Bundesministerium des Innern (BMI) über Anschlussregelungen zum Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TVUmBw) sowie für Schiffsbesatzungen statt. An den Tarifverhandlungen nahmen auch Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Bundesministeriums der Finanzen teil.

Verhandlungsthemen waren hierbei die Zukunft des TVUmBw, der Ende 2010 ausläuft, die Vereinbarung einer Anschlussregelung für Schiffsbesatzungen, deren Opt-out-Regelung bis Ende November 2010 läuft, sowie die Umstellung der Arbeit des Wachpersonals von einem 24-Stunden- auf einen 12-Stunden-Schichtbetrieb.

Der Stellvertretene Vorsitzende und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, Helmut Overbeck, forderte gegenüber dem Verhandlungsführer des BMI und Leiter des Referats Arbeits- und Tarifrecht im BMI, Ernst Bürger, eine Anschlussregelung zum TVUmBw, die neben einer unbefristeten Laufzeit unter anderem die Themenbereiche Mobilitätsförderung, Altersteilzeit sowie eine Änderung des Abbaus der Lohnsicherung nach Tariferhöhungen vorsieht. Die Arbeitgeber legten demgegenüber ein Angebot für einen Änderungstarifvertrag zum TVUmBw vor, der mit einer Laufzeit bis Ende 2015 weitgehend Verschlechterungen gegenüber dem Status quo vorsieht. Darüber hinaus schlugen sie im Zusammenhang mit dem TVUmBw eine klarstellende Niederschriftserklärung zur Umstellung der Arbeit des Wachpersonals vor, die von der dbb tarifunion abgelehnt wurde, da sie eine tarifliche Lösung als vorrangig ansieht. Schließlich übergaben die Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitszeit der Schiffsbesatzungen ein Angebot für einen Änderungstarifvertrag, der die Verlängerung des Opt-out bis Ende 2012 vorsieht. Hier machten die Vertreter der dbb tarifunion deutlich, dass eine Verlängerung der Opt-out-Regelung den Erfordernissen auf den Schiffen nicht entspräche und sie deshalb eine gemeinsame Erörterung von anderen Lösungsmöglichkeiten für eine generelle Arbeitszeitverlängerung erwarten.

 

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