Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Vorratsdatenspeicherung gekippt – Ermittlungsarbeit wird erschwert

Die DPolG bedauert das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach dem die derzeitige Regelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

Der DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagt am 20. September 2022: „Die Datenschutzrepublik Deutschland hat einen Sieg davongetragen. Die Verfolgung schlimmster Verbrecher und der Schutz unzähliger Opfer bleiben auf der Strecke. Die polizeiliche Ermittlungsarbeit wird mit diesem Urteil erschwert. Der Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Kindesmissbrauch im Internet sowie terroristische Straftaten erleidet wiederholt einen Rückschlag. Es ist erwiesen, dass zahlreiche Straftaten im Netz geplant, verabredet und begangen werden. Die Verbindungsdaten im Zusammenhang mit solchen Delikten sind oft der einzige Anhaltspunkt für die Strafverfolgungsbehörden.“

Jetzt werde es darauf ankommen, unter Beachtung dieses Urteils alle Möglichkeiten zu nutzen, um „wenigstens den widerlichsten Verbrechern auf die Spur zu kommen“, so Wendt. „Der immer wieder erhobene Vorwurf, mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger könnten Bewegungs- und Verhaltensprofile erstellt werden, geht vollkommen fehl. Die Daten werden beim Provider sowieso zu Abrechnungszwecken gespeichert. Nicht zuletzt schützt der Richtervorbehalt vor einem willkürlichen und einfachen Zugriff auf die gespeicherten Daten.“

Währenddessen steigt die Zahl der Verfahren gegen die Organisierter Kriminalität an, in 2021 um 17 Prozent auf 696 Verfahren. Die Anzahl der Tatverdächtigen stieg um fast 15 Prozent auf 7.503. Bei ihnen stellt die Polizei einen steigenden Trend hin zur Bewaffnung fest. Das ist das Ergebnis des „Lagebildes zur Organisierten Kriminalität 2021“. Dazu sagt DPolG Chef Wendt: „Rauschgifthandel, Wirtschaftskriminalität und Eigentumskriminalität durchdringen mehr und mehr unsere Gesellschaft. Wir müssen deshalb alle Anstrengungen unternehmen, um Organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Da kriminelle Banden überwiegend verschlüsselt kommunizieren, braucht die Polizei grundsätzlich die Möglichkeit der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ.“

Es müsse mehr Investitionen in Analysesoftware für die Polizei geben. BKA-Präsident Holger Münch habe Recht mit der Aussage, die Sicherheitsbehörden müssten in der Lage sein, große Datenmengen schnell und sicher auszuwerten, um Schwerpunkte und Zusammenhänge bundesweit und grenzübergreifend agierender Täterbanden schneller zu erkennen und zu bekämpfen. Wendt: „Polizeiarbeit braucht neben ausreichendem Personal und moderner Technik immer auch die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, um tätig werden zu können. Die politischen Diskussionen über Eingriffsbefugnisse sind häufig ideologisch geprägt und von einem tiefen Misstrauen in die Sicherheitsbehörden bestimmt. Bei den Grünen und Linken habe ich bald jede Hoffnung verloren, aber die FDP muss jetzt endlich begreifen, dass die Polizei unsere Freiheit schützt, es sind die Kriminellen, die die Bürgerrechte gefährden.“

 

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