Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Weitere Arbeitsverdichtung vermeiden

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten besser zu koordinieren und zu fördern, umgesetzt.

Der dbb hat auf einer Anhörung am 11. Dezember 2018 im Bundesministerium des Innern in Berlin zum Gesetzentwurf Stellung genommen.

Die Erteilung von Aufenthaltstiteln daran zu knüpfen, dass die berufliche Qualifikation ausländischer Bewerberinnen und Bewerber gleichwertig mit der inländischer Arbeitskräfte sein muss, begrüßte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer. „Wenn gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten einer Sparte gelten, schützt das sowohl die zugewanderten als auch die inländischen Beschäftigten vor einer Abwärtsspirale bei Lohn und Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Bereichen“, sagte Geyer am Rande der Sachverständigenanhörung.

Auch die Festlegung von Fristen im Rahmen des Feststellungsverfahrens der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen sei zu begrüßen. „Der dbb hat seit Jahren Verbesserungen in diesem Bereich gefordert. Das vorgesehene beschleunigte Fachkräfteverfahren könnte allerdings zu Arbeitsverdichtung führen, denn die damit verbundene weitere Verkürzung der Fristen stellt das Personal in den Entscheidungsstellen vor immense Probleme.“ Der dbb sehe die Gefahr, dass die Beschäftigten „Anträge letztlich durchwinken“ müssten, weil das Personal fehlt, um fristgerecht und fundiert über alle Anträge entscheiden zu können.

Mit Unverständnis hat der dbb auf die vorgesehene Änderung in der Beschäftigungsverordnung reagiert, die es Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht, eine Beschäftigung im Gesundheits- und Pflegebereich bereits anzutreten, bevor eine Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation erfolgt ist. Genügen soll künftig die bloße Absichtserklärung, eine Gleichwertigkeitsfeststellung zu beantragen. „Der besonders in diesem sensiblen Bereich augenscheinliche Fachkräftemangel darf nicht dazu führen, dass eine ausreichende Qualitätskontrolle aufgeschoben wird. Zumal neben der fachlichen Qualifikation gerade in diesen Berufen auch sprachliche und ethische Qualifikation wichtig sind“, so Geyer. Der dbb hat vorgeschlagen, den guten Ansatz, die Sprachschulung bereits in Drittstatten durchzuführen, auch auf kulturelle und ethische Fragen auszuweiten.

 

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