Weiteres Oberverwaltungsgericht bestätigt Streikverbot für verbeamtete Lehrer

Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Mit Urteil vom 12. Juni 2012 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg das generelle Streikverbot für Beamte nach deutschem Recht und damit auch die Rechtsauffassung des dbb bestätigt. Nach den Berufungsurteilen (20 BD 7/11 und 20 BD 8/11) hat die Niedersächsische Landesschulbehörde die Teilnahme von verbeamteten Lehrern an einem Streik während der Unterrichtszeit im Jahr 2009 in Hannover zu Recht disziplinarrechtlich mit einer Geldbuße von jeweils 100 Euro geahndet.

Die gegen die Disziplinarverfügungen erhobenen Klagen hatte bereits das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Urteilen vom 19. August 2011 abgewiesen. Nachdem die zugelassene Berufung vom OVG in Lüneburg nunmehr zurückgewiesen wurde, sind die Urteile rechtskräftig.

Zur Begründung führte der 20. Senat des OVG Lüneburg aus, dass nach deutschem Recht für Beamte ein generelles in der Verfassung verankertes Streikverbot bestehe und dieses aktuell nicht durch die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berührt werde. Allenfalls der Verfassungsgesetzgeber könne eine Anpassung der deutschen Verfassungsgrundsätze an das europäische Recht durch eine Änderung des Grundgesetzes entscheiden, und so den Kernbestand des Grundgesetzes, zu denen die Richter auch das generelle Streikverbot für Beamte zählen, verändern. „Das in der deutschen Verfassung verankerte Berufsbeamtentum ist ein ausbalanciertes System von gegenseitigen Rechten und Pflichten der Beamten einerseits und ihrer Dienstherren andererseits. Dieses System würde durch ein Streikrecht der Beamten grundlegend gestört“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

„Mit dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nach dem OVG Münster Anfang März 2012 nun bereits das zweite Oberverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass die im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums maßgeblich und Garant für einen funktionierenden Staat sind“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen in Berlin. „Das besondere Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherren mit allen sich daraus ergebenden wechselseitigen Rechten und Pflichten hat sich bewährt, und die erneute Bestätigung durch Lüneburg bringt weitere Stabilität und Rechtssicherheit für Beamte, Dienstherren und Gemeinwesen.“

 

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