ZfPR 02/2014:

Wie kann betriebliches Gesundheitsmanagement funktionieren?

Dies ist eines der Aufsatzthemen, die in der aktuellen Ausgabe der von der Bundesleitung des dbb herausgegebenen „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“ (ZfPR) behandelt werden. Rita Berning und Hartwig Schmitt-Königsberg berichten über die Einrichtung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bundesministerium des Innern und stellen die im September 2013 zwischen Hauptpersonalrat und Ministerium abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung als Orientierung zur Verfügung.

Die rückwirkend zum 1. Januar 2014 geschaffenen Vorgaben eines modernisierten Eingruppierungsrechts im TVöD sowie der neue Tarifvertrag Entgeltordnung Bund sind Gegenstand des Beitrags von Dr. Thomas Wurm. Anhand einer Vielzahl von Beispielen stellt der Autor die veränderte Rechtslage dar.

Ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen der Personalrat die Beschäftigten in der Dienststelle aufsuchen darf, ist zwar nicht im Gesetz, wohl aber in dem Beitrag von Prof. Dr. Timo Hebeler beschrieben. Der Autor geht insbesondere auch der praxisrelevanten Frage nach, bei wem die personalratsinterne Zuständigkeit für die Ausübung des Zugangsrechts liegt.

Mit dem Spannungsfeld zwischen der Öffentlichkeitsarbeit der Personalvertretungen einerseits und ihrer Schweigepflicht andererseits beschäftigt sich Dr. Wilhelm Ilbertz und stellt Ursache, Berechtigung und Grenzen des Gangs in die Öffentlichkeit dar. Weiterhin erörtert er Möglichkeiten und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaften.

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 24. September 2013 nimmt Prof. Dr. Timo Hebeler in seiner Anmerkung zum Anlass, den haushaltsrechtlichen Hintergrund der Beteiligung des Personalrats bei „Personalanforderung zum Haushaltsvoranschlag“ näher zu beleuchten.

 

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