Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst verfassungswidrig

Wildfeuer: Bundesverfassungsgericht beendet jahrelange Diskriminierung berufstätiger Mütter

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer hat den am 17. Mai 2011 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer bis Ende des Jahres 2000 gültigen Bestimmung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die Mutterschutzzeiten bis 1990 nicht bei der Wartezeit für Betriebsrenten berücksichtigte, als wichtigen Schritt bei der Beseitigung einer jahrelangen Ungleichbehandlung berufstätiger Mütter gewertet. „Durch diese Bestimmung aus der alten VBL-Satzung wurden Mütter gleich doppelt diskriminiert“, erklärte Wildfeuer am 23. Mai 2011 in Berlin.

„Zum einen wurden Frauen mit Mutterschutzzeiten gegenüber männlichen Arbeitnehmern ungleich behandelt, da deren Erwerbsbiographien zu keiner Zeit durch die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Mutterschutzzeiten unterbrochen werden müssen. Zum anderen wurden die Mütter gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diskriminiert, die Krankengeld und einen Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers bezogen hatten. Diese Krankheitszeiten wurden – im Gegensatz zu den Mutterschutzfristen – bei Berechnung der VBL-Rente als voll umlagefähige Monate angerechnet.“

Dem Beschluss der 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1409/10) liegt die in zwei Instanzen erfolglose Beschwerde einer Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zugrunde, die über ihren Arbeitgeber bei der VBL versichert war. Die Frau hatte sich 1988 für rund drei Monate im gesetzlichen Mutterschutz befunden. Die VBL hatte in ihrem Fall einen Anspruch auf Betriebsrente mit der Begründung abgelehnt, dass sie nur 59 anstelle der erforderlichen 60 Umlagemonate angesammelt habe. Damit bestehe kein Rentenanspruch, da ihre Mutterschutzzeiten nicht angerechnet werden könnten. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht der Klägerin nun zu, eine Anrechnung ihrer Mutterschutzzeiten auf die Wartezeit zu verlangen.

Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung weist aber auch darauf hin, dass auch heute noch gesetzlich verankerte Benachteiligungen für berufstätige Frauen und Mütter bestehen: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung einen weiteren Diskriminierungstatbestand aus dem Weg geräumt. Trotzdem zeigt sich beinahe täglich, dass das deutsche Rechtssystem längst nicht in allen Bereichen geschlechterneutral ist, betont Wildfeuer. „Der Spruch der Verfassungsrichter sollte der Antidiskriminierungsstelle den Ansporn sein, unabhängig von konkreten Klagen und Beschwerden, Gesetze noch genauer auf ihr Diskriminierungspotenzial zu prüfen und sich bereits bei der Vorbereitung neuer Regulativen noch aktiver einzubringen“, so die Vorsitzende.

Darüber hinaus forderte Wildfeuer die Bundesregierung auf, die Frauenvertretungen der Gewerkschaften explizit in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. „Als dbb bundesfrauenvertretung können wir mit unserer jahrelangen Erfahrung tiefe Einblicke in die Berufspraxis der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bieten und so zu einer diskriminierungsfreien Gesetzgebung beitragen.“

 

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