Wildfeuer: Familienfreundliches Steuerrecht voranbringen!

Die dbb bundesfrauenvertretung sieht die Kritik der EU-Kommission am Ehegattensplitting als dringende Aufforderung an die deutsche Politik, in Deutschland ein familiengerechteres Steuerrecht zu schaffen. "Eine Reform des Einkommensteuerrechts ist nicht Aufgabe der EU, sondern liegt in der Zuständigkeit des deutschen Bundestages", sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 2. August 2011 und appellierte damit an den Reformwillen der nationalen Finanzpolitiker. "Das Ehegattensplitting, das auf dem im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie fußt, muss stärker auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet werden." Deutsche Steuerzahler kostet das Splittingverfahren in seiner aktuellen Vollzugspraxis laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin jährlich 21 Milliarden Euro. Dieses Geld geht in der Wirkung zu 43 Prozent an Ehepaare, die keine Kinder haben.

Gerade hier sieht Helene Wildfeuer Nachbesserungsbedarf. Ihrer Ansicht nach könne das Splittingverfahren nicht ersatzlos wegfallen, weil dies dazu führe, dass sich allein wegen der Ehe und der damit zusammenhängenden Zusammenveranlagung zweier Personen für diese eine höhere Steuerlast ergäbe, was grundgesetzwidrig wäre. "Egal ob verheiratet oder nicht, Familien mit Kindern dürfen in keinem Fall schlechter gestellt werden als Ehepaare ohne Kinder", so die Vorsitzende.

Wildfeuer forderte deshalb ein Umdenken im Steuerrecht: "Familienrelevante Steuervergünstigungen sollten sich stärker an der Größe der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft orientieren." Dazu gehöre es auch, ein Familienrecht auszugestalten, das den tatsächlichen gesellschaftlichen Strukturen gerecht werde und mit Unterhalts-, Sozial- und Steuerecht kompatibel sei. "Ehen müssen gleichmäßig steuerlich und sozialrechtlich gefördert werden. Sinnvoll wäre die Abkehr der Subventionsmentalität hin zu einem existenzsichernden Kinderfreibetrag, der ein realistisches Existenzminimum für jedes Kind abbildet", so Wildfeuer. Darüber hinaus spricht sich die dbb bundesfrauenvertretung für die Absetzbarkeit von berufsbedingten Kinderbetreuungskosten in voller Höhe als Werbungskosten aus und empfiehlt die Auflösung der verschiedenen Abzugsbeträge für Erziehung, Betreuung und Ausbildung von Kindern bei gleichzeitiger Anhebung des Kindergeldes auf ein existenzsicherndes Niveau.

 

zurück